HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

§ 1 Anwendungsbereich

 

Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für die Berechnung der Entgelte für Leistungen der Architekten und

der Ingenieure (Auftragnehmer), soweit sie durch Leistungsbilder oder anderer Bestimmungen dieser Verordnung erfaßt werden.

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