HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

§ 5a Interpolation

 

Die zulässigen Mindest- und Höchstsätze für Zwischenstufen der in den Honorartafeln angegebenen anrechenbaren Kosten,

Werte und Verrechnungseinheiten (VE) sind durch lineare Interpolation zu ermitteln.

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