|
§
14 Objektliste für Freianlagen
Nachstehende Freianlagen werden nach Maßgabe
der in § 13 genannten Merkmale in der
Regel folgenden Honorarzonen zugerechnet:
1. Honorarzone I:
Geländegestaltungen mit Einsaaten
in der freien Landschaft;
Windschutzpflanzungen;
Spielwiesen, Ski- und Rodelhänge
ohne technische Einrichtungen.
2. Honorarzone II:
Freiflächen mit einfachem Ausbau
bei kleineren Siedlungen, bei Einzelbauwerken und bei landwirtschaftlichen
Aussiedlungen;
Begleitgrün an Verkehrsanlagen, soweit
nicht in Honorarzone I oder III erwähnt; Grünverbindungen ohne
besondere Ausstattung; Ballspielplätze (Bolzplätze); Ski- und
Rodelhänge mit technischen Einrichtungen; Sportplätze ohne Laufbahnen
oder ohne sonstige technische Einrichtungen; Geländegestaltungen und
Pflanzungen für Deponien, Halden und Entnahmestellen; Pflanzungen
in der freien Landschaft, soweit nicht in Honorarzone I erwähnt; Ortsrandeingrünungen.
3. Honorarzone III:
Freiflächen bei privaten und öffentlichen
Bauwerken, soweit nicht in Honorarzonen II, IV oder V erwähnt;
Begleitgrün an Verkehrsanlagen mit
erhöhten Anforderungen an Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur
und Landschaft;
Flächen für den Arten- und Biotopschutz,
soweit nicht in Honorarzone IV oder V erwähnt;
Ehrenfriedhöfe, Ehrenmale; Kombinationsspielfelder,
Sportanlagen Typ D und anderen Sportanlagen, soweit nicht in Honorarzone
II oder IV erwähnt;
Camping-, Zelt- und Badeplätze, Kleingartenanlagen.
4. Honorarzone IV:
Freiflächen mit besonderen topographischen
oder räumlichen Verhältnissen bei privaten und öffentlichen
Bauwerken;
innerörtliche Grünzüge,
Oberflächengestaltungen und Pflanzungen für Fußgängerbereiche;
extensive Dachbegrünungen;
Flächen für den Arten- und Biotopschutz
mit differenzierten Gestaltungsansprüchen oder mit Biotopverbundfunktionen;
Sportanlagen Typ A bis C, Spielplätze,
Sportstadien, Freibäder, Golfplätze;
Friedhöfe, Parkanlagen, Freilichtbühnen,
Schulgärten, naturkundliche Lehrpfade und -gebiete.
5. Honorarzone V:
Hausgärten und Gartenfriedhöfe
für hohe Repräsentationsansprüche, Terrassen- und Dachgärten,
intensive Dachbegrünungen;
Freiflächen im Zusammenhang mit historischen
Anlagen; historische Parkanlagen, Gärten und Plätze;
botanische und zoologische Gärten;
Freiflächen mit besonderer Ausstattung
für hohe Benutzungsansprüche, Garten- und Hallenschauen. |