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§ 14b Objektliste
für raumbildende Ausbauten
Nachstehende raumbildende Ausbauten werden
nach Maßgabe der in § 14a genannten
Merkmale in der Regel folgenden Honorarzonen zugerechnet:
1. Honorarzone I:
Innere Verkehrsflächen, offene Pausen-,
Spiel- und Liegehallen, einfachste Innenräume für vorübergehende
Nutzung.
2. Honorarzone II:
Einfache Wohn- Aufenthalts- und Büroräume,
Werkstätten; Verkaufslager, Nebenräume in Sportanlagen, einfache
Verkaufskioske;
Innenräume, die unter Verwendung
von serienmäßig hergestellten Möbeln und Ausstattungsgegenständen
einfacher Qualität gestaltet werden.
3. Honorarzone III:
Aufenthalts-, Büro, Freizeit-, Gaststätten-,
Gruppen-, Wohn-, Sozial-, Versammlungs- und Verkaufsräume, Kantinen
sowie Hotel-, Kranken-, Klassenzimmer und Bäder mit durchschnittlichem
Ausbau, durchschnittlicher Ausstattung oder durchschnittlicher technischer
Einrichtung;
Messestände bei Verwendung von System-
oder Modulbauteilen;
Innenräume mit durchschnittlicher
Gestaltung, die zum überwiegenden Teil unter Verwendung von serienmäßig
hergestellten Möbeln und Ausstattungsgegenständen gestaltet werden.
4. Honorarzone IV:
Wohn-, Aufenthalts-, Behandlungs-, Verkaufs-,
Arbeits-, Bibliotheks-, Sitzungs-, Gesellschafts-, Gaststätten-, Vortragsräume,
Hörsäle, Ausstellungen, Messestände, Fachgeschäfte
soweit nicht in Honorarzone II oder III erwähnt;
Empfangs- und Schalterhallen mit überdurchschnittlichem
Ausbau, gehobener Ausstattung oder überdurchschnittlichen technischen
Einrichtungen, z.B. in Krankenhäusern, Hotels, Banken, Kaufhäusern,
Einkaufszentren oder Rathäusern;
Parlaments- und Gerichtssäle, Mehrzweckhallen
für religiöse, kulturelle oder sportliche Zwecke;
Raumbildende Ausbauten von Schwimmbädern
und Wirtschaftsküchen;
Kirchen;
Innenräume mit überdurchschnittlicher
Gestaltung unter Mitverwendung von serienmäßig hergestellten
Möbeln und Ausstattungsgegenstände gehobener Qualität.
5. Honorarzone V:
Konzert- und Theatersäle; Studioräume
für Rundfunk, Fernsehen und Theater;
Geschäfts- und Versammlungsräume
mit anspruchsvollem Ausbau, aufwendiger Ausstattung oder sehr hohen technischen
Ansprüchen;
Innenräume der Repräsentationsbereiche
mit anspruchsvollem Ausbau, aufwendiger Ausstattung oder mit besonderen
Anforderungen an die technischen Einrichtungen. |