| § 15 Leistungsbild
Objektplanung für Gebäude, Freianlagen und raumbildende Ausbauten
(1) Das Leistungsbild Objektplanung umfaßt
die Leistungen der Auftragnehmer für Neubauten, Neuanlagen, Wiederaufbauten,
Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, raumbildende Ausbauten,
Instandhaltungen und Instandsetzungen. Die Grundleistungen sind in den
in Absatz 2 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 9 zusammengefaßt.
Sie sind in der folgenden Tabelle für Gebäude und raumbildende
Ausbauten in Vomhundertsätzen der Honorare des §
16 und für Freianlagen in Vomhundertsätzen der Honorare des
§
17 bewertet.
Bewertung der Grundleistungen in
v. H. der Honorare
Gebäude Freianlagen
raumbildende
Ausbauten
1. Grundlagenermittlung,
Ermitteln der Voraussetzungen
zur Lösung der Bauaufgabe
durch die Planung
3
3
3
2. Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung),
Erarbeiten der wesentlichen
Teile einer Lösung der Planungsaufgabe
7
10
7
3. Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung),
Erarbeiten der endgültigen
Lösung der Planungsaufgabe
11
15
14
4. Genehmigungsplanung,
Erarbeiten und Einreichen
der Vorlagen für die erforderlichen
Genehmigungen oder
Zustimmungen 6
6
2
5. Ausführungsplanung ,
Erarbeiten und Darstellen
der ausfühungsreifen Planungslösung 25
24
30
6. Vorbereitung der Vergabe,
Ermitteln der Mengen
und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen 10
7
7
7. Mitwirkung bei der Vergabe,
Ermitteln der Kosten
und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe 4
3
3
8. Objektüberwachung (Bauüberwachung),
Überwachung der
Ausführung des Objekts
31
29
31
9. Objektbetreuung und Dokumentation
Überwachung der
Beseitigung von
Mängeln und Dokumentation
des Gesamtergebnisses 3
3
3
(2) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt
zusammen:
1. Grundlagenermittlung
Grundleistungen
Klären der Aufgabenstellung
Beraten zum gesamten Leistungsbedarf
Formulieren von Entscheidungshilfen für
die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Zusammenfassen der Ergebnisse
Besondere Leistungen
Bestandsaufnahme
Standortanlayse
Betriebsplanung
Aufstellung eines Raumprogramms
Aufstellen eines Funktionsprogramms
Prüfen der Umwelterheblichkeit
Prüfen der Umweltverträglichkeit
2. Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
Grundleistungen
Analyse der Grundlagen
Abstimmen der Zielvorstellungen (Randbedingungen,
Zielkonflikte)
Aufstellen eines planungsbezogenen Zielkatalogs
(Programmziele)
Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich
Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen
Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung, zum Beispiel
versuchsweise zeichnerische Darstellungen, Strichskizzen, gegebenenfalls
mit erläuternden Angaben
Integrieren der Leistungen anderer an der
Planung fachlich Beteiligter
Klären und Erläutern der wesentlichen
städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen, bauphysikalischen,
wirtschaftlichen, energiewirtschaftlichen (z.B. hinsichtlich rationeller
Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischen
Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen sowie der Belastung und
Empfindlichkeit der betroffenen Ökosysteme
Vorverhandlungen mit Behörden und
anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
Bei Freianlagen: Erfassen, Bewerten und
Erläutern der ökosystemaren Strukturen und Zusammenhänge,
zum Beispiel Boden, Wasser, Klima, Luft, Pflanzen- und Tierwelt, sowie
Darstellen der räumlichen und gestalterischen Konzeption mit erläuternden
Angaben, insbesondere zur Geländegestaltung, Biotopverbesserung und
-vernetzung, vorhandenen Vegetation, Neupflanzung, Flächenverteilung
der Grün-, Verkehrs, Wasser-, Spiel- und Sportflächen; ferner
Klären der Randgestaltung und der Anbindung an die Umgebung
Kostenschätzung nach DIN 276 oder
nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht
Zusammenstellen aller Vorplanungsergebnisse
Besondere Leistungen
Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten
nach grundsätzlich verschiedenen Anforderungen
Ergänzen der Vorplanungsunterlagen
auf Grund besonderer Anforderungen
Aufstellen eines Finanzierungsplanes
Aufstellen einer Bauwerks- und Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse
Mitwirken bei der Kreditbeschaffung
Durchführen der Voranfrage (Bauanfrage)
Anfertigen von Darstellungen durch besondere
Techniken, wie zum Beispiel Perspektiven, Muster, Modelle
Aufstellen eines Zeit- und Organisationsplanes
Ergänzen der Vorplanungsunterlagen
hinsichtlich besonderer Maßnahmen zur Gebäude- und Bauteiloptimierung,
die über das übliche Maß der Planungsleistungen hinausgehen,
zur Verringerung des Energieverbrauchs sowie der Schadstoff- und CO2-Emissionen
und zur Nutzung erneuerbarer Energien in Abstimmung mit anderen an der
Planung fachlich Beteiligten. Das übliche Maß ist für Maßnahmen
zur Energieeinsparung durch die Erfüllung der Anforderungen gegeben,
die sich aus Rechtsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der
Technik ergeben
3. Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
Grundleistungen
Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise
Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung
städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikaler,
wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher (z.B. hinsichtlich rationeller
Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischer
Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung
fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf
Integrieren der Leistungen anderer an der
Planung fachlich Beteiligter
Objektbeschreibung mit Erläuterung
von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelung
Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs,
z.B. durchgearbeitete, vollständige Vorentwurfs- und/oder Entwurfszeichnungen
(Maßstab nach Art und Größe des Bauvorhabens; bei Freianlagen
im Maßstab 1:500 bis 1:100, insbesondere mit Angaben zur Verbesserung
der Biotopfunktion, zu Vermeidungs-, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
sowie zur differenzierten Bepflanzung; bei raumbildenden Ausbauten: im
Maßstab 1:50 bis 1:20, insbesondere mit Einzelheiten der Wandabwicklungen,
Farb-, Licht- und Materialgestaltung), gegebenenfalls auch Detailpläne
mehrfach wiederkehrender Raumgruppen; Verhandlungen mit Behörden und
anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
Kostenberechnung nach DIN 276 oder nach
dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht
Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen
Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung
mit der Kostenschätzung
Besondere Leistungen
Analyse der Alternativen/Varianten und
deren Wertung mit
Kostenuntersuchung (Optimierung)
Wirtschaftlichkeitsberechnung
Kostenberechnung durch Aufstellen von Mengengerüsten
oder Bauelementkatalog
Ausarbeitung besonderer Maßnahmen
zur Gebäude- und Bauteiloptimierungen, die über das übliche
Maß der Planungsleistungen hinausgehen, zur Verringerung des Energieverbrauchs
sowie der Schadstoff- und CO2-Emissionen und zur Nutzung erneuerbarer Energien
in Abstimmung mit anderen an der Planung fachlich Beteiligter. Das übliche
Maß ist für Maßnahmen zur Energieeinsparung durch die
Erfüllung der Anforderungen gegeben, die sich aus Rechtsvorschriften
und den allgemein anerkannten Regeln der Technik ergeben
4. Genehmigungsplanung
Grundleistungen
Erarbeiten der Vorlagen für die nach
öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder
Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen
unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
sowie noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden
Einreichen dieser Unterlagen
Vervollständigen und Anpassen der
Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der
Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Bei Freianlagen und raumbildenden Ausbauten:
Prüfen auf notwendige Genehmigungen, Einholen von Zustimmungen und
Genehmigungen
Besondere Leistungen
Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen
Zustimmung
Erarbeiten von Unterlagen für besondere
Prüfverfahren
Fachliche und organisatorische Unterstützung
des Bauherrn im Widerspruchsverfahren, Klageverfahren oder ähnliches
Ändern der Genehmigungsunterlagen
infolge von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat
5. Ausführungsplanung
Grundleistungen
Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen
3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter
Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler,
technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher
(z.B. hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer
Energien) und landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung
der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen
Lösung
Zeichnerische Darstellung des Objekts mit
allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, z.B. endgültige,
vollständige Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen
im Maßstab 1:50 bis 1:1, bei Freianlagen je nach Art des Bauvorhabens
im Maßstab 1:200 bis 1:50, insbesondere Bepflanzungspläne mit
den erforderlichen textlichen Ausführungen
Bei raumbildenden Ausbauten: Detaillierte
Darstellung der Räume und Raumfolgen im Maßstab 1:25 bis 1:1,
mit den erforderlichen textlichen Ausführungen; Materialbestimmung
Erarbeiten der Grundlagen für die
anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrierung ihrer Beiträge
bis zur ausführungsreifen Lösung
Fortschreiben der Ausführungsplanung
während der Objektausführung
Besondere Leistungen
Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung
als Baubuch zur Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm*
Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung
als Raumbuch zur Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm*
Prüfen der vom bauausführenden
Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten
Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung*
Erarbeiten von Detailmodellen
Prüfen und Anerkennen von Plänen
Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung
mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen
von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne von Maschinenlieferanten),
soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten
nicht erfaßt sind
*Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung
mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In diesem Falle
entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase, soweit
die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm angewandt wird.
6. Vorbereitung der Vergabe
Grundleistungen
Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen
als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen unter
Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Aufstellen von Leistungsbeschreibungen
mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen
Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen
der an der Planung fachlich Beteiligten
Besondere Leistungen
Aufstellen der Leistungsbeschreibungen
mit Leistungsprogramm unter Bezug auf Baubuch/Raumbuch*
Aufstellen von alternativen Leistungsbeschreibungen
für geschlossene Leistungsbereiche
Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten
unter Auswertung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
*Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung
mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In diesem Falle
entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase, soweit
die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm angewandt wird.
7. Mitwirken bei der Vergabe
Grundleistungen
Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen
für alle Leistungsbereiche
Einholen von Angeboten
Prüfen und Werten der Angebote einschließlich
Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen unter Mitwirkung aller
während der Leistungsphasen 6 und 7 fachlich Beteiligten
Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen
der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken
Verhandlung mit Bietern
Kostenanschlag nach DIN 276 aus Einheits-
oder Pauschalpreisen der Angebote
Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags
mit der Kostenberechnung
Mitwirken bei der Auftragserteilung
Besondere Leistungen
Prüfen und Werten der Angebote aus
Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel*
Aufstellen, Prüfen und Werten von
Preisspiegeln nach besonderen Anforderungen
*Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung
mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In diesem Falle
entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase, soweit
die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm angewandt wird.
8. Objektüberwachung (Bauüberwachung)
Grundleistungen
Überwachen der Ausführung des
Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung,
den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit
den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften
Überwachen der Ausführung von
Tragwerken nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 und
2 auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
Koordinieren der an der Objektüberwachung
fachlich Beteiligten
Überwachung und Detailkorrektur von
Fertigteilen
Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes
(Balkendiagramm)
Führen eines Bautagebuches
Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden
Unternehmen
Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung
anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter
unter Feststellung von Mängeln
Rechnungsprüfung
Kostenfeststellung nach DIN 276 oder dem
wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht
Antrag auf behördliche Abnahme und
Teilnahme daran
Übergabe des Objekts einschließlich
Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel
Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle
Auflisten der Gewährungsfristen
Überwachen der Beseitigung der bei
der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel
Kostenkontrolle durch Überprüfen
der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich
zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag
Besondere Leistungen
Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben
eines Zahlungsplanes
Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben
von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen
Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter,
soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die Grundleistungen
der Leistungsphase 8 hinausgeht
9. Objektbetreuung und Dokumentation
Grundleistungen
Objektbegehung zur Mängelfeststellung
vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche
gegenüber den bauausführenden Unternehmen
Überwachen der Beseitigung von Mängeln,
die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche,
längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme
der Bauleistungen auftreten
Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
Systematische Zusammenstellung der zeichnerischen
Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
Besondere Leistungen
Erstellen von Bestandsplänen
Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen
Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen
Objektbeobachtung
Objektverwaltung
Baubegehungen nach Übergabe
Überwachen der Wartungs- und Pflegeleistungen
Aufbereiten des Zahlungsmaterials für
eine Objektdatei
Ermittlung und Kostenfeststellung zu Kostenrichtwerten
Überprüfen der Bauwerks- und
Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse
(3) Wird das Überwachen der Herstellung
des Objekts hinsichtlich der Einzelheiten der Gestaltung an einen Auftragnehmer
in Auftrag gegeben, dem Grundleistungen nach den Leistungsphasen 1 und
7, jedoch nicht nach der Leistungsphase 8, übertragen wurden, so kann
für diese Leistung ein besonderes Honorar schriftlich vereinbart werden.
(4) Bei Umbauten und Modernisierungen im
Sinne des § 3 Nr. 5 und 6 können
neben den in Absatz 2 erwähnten Besonderen Leistungen insbesondere
die nachstehenden Besondere Leistungen vereinbart werden:
maßliches, technisches und verformungsgerechtes
Aufmaß
Schadenskartierung
Ermittlen von Schadensursachen
Planen und Überwachen von Maßnahmen
zum Schutz von vorhandener Substanz
Organisation von Betreuungsmaßnahmen
für Nutzer und andere Planungsbetroffene
Mitwirken an Betreuungsmaßnahmen
für Nutzer und andere Planungsbetroffene
Wirkungskontrolle von Planungsansatz und
Maßnahmen im Hinblick auf die Nutzer, zum Beispiel durch Befragen. |