| § 37 Leistungsbild
Flächennutzungsplan
(1) Die Grundleistungen bei Flächennutzungsplänen
sind in den in Absatz 2 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 5 zusammengefaßt.
Sie sind in der folgenden Tabelle in Vomhundertsätzen der Honorare
des § 38 bewertet.
Bewertung der Grundleistungen in v. H. der Honorare
1. Klären der Aufgabenstellung und
Ermitteln des Leistungsumfangs,
Ermitteln der Voraussetzungen
zur Lösung der Planungsaufgabe
1 bis 3
2. Ermitteln der Planungsvorgaben Bestandsaufnahme
und Analyse des Zustands
sowie Prognose der
voraussichtlichen Entwicklung
10 bis 20
3. Vorentwurf,
Erarbeiten der wesentlichen
Teile einer, Lösung der Planungsaufgabe
40
4. Entwurf,
Erarbeiten der endgültigen
Lösung der Planungsaufgabe als Grundlage für den Beschluß
der Gemeinde 30
5. Genehmigungsfähige Planfassung
Erarbeiten der Unterlagen zum Einreichen für die erforderliche Genehmigung
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(2) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt
zusammen:
1. Klären der Aufgabenstellung und
Ermitteln des Leistungsumfangs
Grundleistungen
Zusammenstellen einer Übersicht der
vorgegebenen bestehenden und laufenden örtlichen und überörtlichen
Planungen und Untersuchungen einschließlich solcher benachbarter
Gemeinden
Zusammenstellen der verfügbaren Kartenunterlagen
und Daten nach Umfang und Qualität
Festlegen ergänzender Fachleistungen
und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an
der Planung fachlich Beteiligter, soweit notwendig
Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials
und der materiellen Ausstattung
Ermitteln des Leistungsumfangs
Ortsbesichtigungen
Besondere Leistungen
Ausarbeiten eines Leistungskatalogs
2. Ermitteln der Planungsvorgaben
Grundleistungen
a) Bestandsaufnahme
Erfassen und Darlegen der Ziele der Raumordnung
und Landesplanung, der beabsichtigten Planungen und Maßnahmen der
Gemeinde und der Träger öffentlicher Belange
Darstellen des Zustands unter Verwendung
hierzu vorliegender Fachbeiträge, insbesondere im Hinblick auf Topographie,
vorhandene Bebauung und ihre Nutzung, Freiflächen und ihre Nutzung,
Verkehrs-, Ver- und Entsorgungsanlagen, Umweltverhältnisse, wasserwirtschaftliche
Verhältnisse, Lagerstätten, Bevölkerung, gewerbliche Wirtschaft,
land- und forstwirtschaftliche Struktur
Darstellen von Flächen, deren Böden
erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, soweit Angaben
hierzu vorliegen
Kleinere Ergänzungen vorhandener Karten
nach örtlichen Feststellungen unter Berücksichtigung aller Gegebenheiten,
die auf die Planung von Einfluß sind
Beschreiben des Zustands mit statistischen
Angaben im Text, in Zahlen sowie zeichnerischen oder graphischen Darstellungen,
die den letzen Stand der Entwicklung zeigen
Örtliche Erhebungen
Erfassen von vorliegenden Äußerungen
der Einwohner
b) Analyse des in der Bestandsaufnahme
ermittelten und beschriebenen Zustands
c) Zusammenstellen und Gewichten der vorliegenden
Fachprognosen über die voraussichtliche Entwicklung der Bevölkerung,
der sozialen und kulturellen Einrichtungen, der gewerblichen Wirtschaft,
der Land- und Forstwirtschaft, des Verkehrs, der Ver- und Entsorgung und
des Umweltschutzes in Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie unter Berücksichtigung
von Auswirkungen übergeordneter Planungen
d) Mitwirken beim Aufstellen von Zielen
und Zwecken der Planung
Besondere Leistungen
Geländemodelle
Geodätische Feldarbeit
Kartentechnische Ergänzungen
Erstellen von pausfähigen Bestandskarten
Erarbeiten einer Planungsgrundlage aus
unterschiedlichem Kartenmaterial
Auswerten von Luftaufnahmen
Befragungsaktion für Primärstatistik
unter Auswerten von sekundärstatistischem Material
Strukturanalysen
Statistische und örtliche Erhebungen
sowie Bedarfsermittlungen, z.B. Versorgung, Wirtschafts-, Sozial- und Baustruktur
sowie soziokulturelle Struktur, soweit nicht in den Grundleistungen erfaßt
Differenzierte Erhebung des Nutzungsbestands
3. Vorentwurf
Grundleistungen
Grundsätzliche Lösung der wesentlichen
Teile der Aufgabe in zeichnerischer Darstellung mit textlichen Erläuterungen
zur Begründung der städtebaulichen Konzeption unter Darstellung
von sich wesentlich unterscheidenden Lösungen nach gleichen Anforderungen
Darlegen der Auswirkungen der Planung
Berücksichtigen von Fachplanungen
Mitwirken an der Beteiligung der Behörden
und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind und von der
Planung berührt werden können
Mitwirken an der Abstimmung mit den Nachbargemeinden
Mitwirken an der frühzeitigen Beteiligung
der Bürger einschließlich Erörterung der Planung
Mitwirken bei der Auswahl einer sich wesentlich
unterscheidenden Lösung zur weiteren Bearbeitung als Entwurfsgrundlage
Abstimmen des Vorentwurfs mit dem Auftraggeber
Besondere Leistungen
Mitwirken an der Öffentlichkeitsarbeit
des Auftraggebers einschließlich Mitwirken an Informationsschriften
und öffentlichen Diskussionen sowie Erstellen der dazu notwendigen
Planungsunterlagen und Schriftsätze
Vorbereiten, Durchführen und Auswerten
der Verfahren im Sinne des § 3 Abs. 1
des Baugesetzbuchs
Vorbereiten, Durchführen und Auswerten
der Verfahren im Sinne des § 3 Abs. 2
des Baugesetzbuchs
Erstellen von Sitzungsvorlagen, Arbeitsheften
und anderen Unterlagen
Durchführen der Beteiligung von Behörden
und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind und von der
Planung berührt werden können
4. Entwurf
Grundleistungen
Entwurf des Flächennutzungsplans
für die öffentliche Auslegung in der vorgeschriebenen Fassung
mit Erläuterungsbericht
Mitwirken bei der Abfassung der Stellungnahme
der Gemeinde zu Bedenken und Anregungen
Abstimmen des Entwurfs mit dem Auftraggeber
Besondere Leistungen
Anfertigen von Beiplänen, zum Beispiel
für Verkehr, Infrastruktureinrichtungen, Flurbereinigung sowie von
Wege- und Gewässerplänen, Grundbesitzkarten und Gütekarten
unter Berücksichtigung der Pläne anderer an der Planung fachlich
Beteiligter
Wesentliche Änderungen oder Neubearbeitung
des Entwurfs, insbesondere nach Bedenken und Anregungen
Ausarbeiten der Beratungsunterlagen der
Gemeinde zu Bedenken und Anregungen
Differenzierte Darstellung der Nutzung
5. Genehmigungsfähige Planfassung
Grundleistungen
Erstellen des Flächennutzungsplans
in der durch Beschluß der Gemeinde aufgestellten Fassung für
die Vorlage zur Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde
in einer farbigen oder vervielfältigungsfähigen Schwarz-Weiß-Ausfertigung
nach den Landesregelungen
Besondere Leistungen
Leistungen für die Drucklegung
Herstellen von zusätzlichen farbigen
Ausfertigungen des Flächennutzungsplans
Überarbeiten von Planzeichnungen und
von dem Erläuterunsbericht nach der Genehmigung
(3) Die Teilnahme an bis zu zehn Sitzungen
von politischen Gremien des Auftraggebers oder Sitzungen im Rahmen der
Bürgerbeteiligung, die bei Leistungen nach Absatz 1 anfallen, ist
als Grundleistung mit dem Honorar nach § 38
abgegolten.
(4) Wird die Anfertigung des Vorentwurfs
(Leistungsphase 3) oder des Entwurfs (Leistungsphase 4) als Einzelleistung
in Auftrag gegeben, so können hierfür folgende Vomhundertsätze
der Honorare nach § 38 vereinbart werden:
1. für den Vorentwurf
bis zu 47 v.H.,
2. für den Entwurf
bis zu 36 v.H.
(5) Sofern nicht vor Erbringung der Grundleistungen
der Leistungsphasen 1 und 2 jeweils etwas anderes schriftlich vereinbart
ist, sind die Leistungsphase 1 mit 1 vom Hundert und die Leistungsphase
2 mit 10 vom Hundert der Honorare nach § 38
zu bewerten. |