HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

§ 39a Honorarzonen für Leistungen bei Bebauungsplänen

Für die Ermittlung der Honorarzone bei Bebauungsplänen gilt § 36a sinngemäß mit der Maßgabe, daß der Bebauungsplan insgesamt einer Honorarzone zuzurechnen ist.

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