HOAI Honorarordnung
für Architekten und Ingenieure
§ 39a Honorarzonen
für Leistungen bei Bebauungsplänen
Für die Ermittlung der Honorarzone
bei Bebauungsplänen gilt § 36a sinngemäß
mit der Maßgabe, daß der Bebauungsplan insgesamt einer Honorarzone
zuzurechnen ist.