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§ 40 Leistungsbild
Bebauungsplan
(1) Die Grundleistungen bei Bebauungsplänen
sind in den in Absatz 2 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 5 zusammengefasst.
Sie sind in der nachfolgenden Tabelle in Vomhundertsätzen der Honorare
des § 41 bewertet. §
37 Abs. 3 bis 5 gilt sinngemäß.
Bewertung der Grundleistungen in v. H. der Honorare
1. Klären der Aufgabenstellung und
Ermitteln des Leistungsumfangs,
Ermitteln der Voraussetzungen
zur Lösung der Planungsaufgabe
1 bis 3
2. Ermitteln der Planungsvorgaben,
Bestandsaufnahme und
Analyse des Zustands sowie Prognose der voraussichtlichen Entwicklung
10 bis 20
3. Vorentwurf der wesentlichen Teile einer
Lösung der Planungsaufgabe 40
4. Entwurf,
Erarbeiten der endgültigen
Lösung der Planungsaufgabe als Grundlage für den beschluß
der Gemeinde 30
5. Planfassung für die Anzeige oder
Genehmigung Erarbeiten der Unterlagen zum Einreichen für
die Anzeige oder Genehmigung
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(2) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt
zusammen:
1. Klären der Aufgabenstellung und
Ermitteln des Leistungsumfangs
Grundleistungen
Festlegen des räumlichen Geltungsbereichs
und Zusammenstellen einer Übersicht der vorgegebenen bestehenden und
laufenden örtlichen und überörtlichen Planungen und Untersuchungen
Ermitteln des nach dem Baugesetzbuch erforderlichen
Leistungsumfangs
Festlegen ergänzender Fachleistungen
und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an
der Planung fachlich Beteiligter, soweit notwendig
Überprüfen, inwieweit der Bebauungsplan
aus einem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann
Ortsbesichtigungen
Besondere Leistungen
Feststellen der Art und des Umfangs weiterer
notwendiger Voruntersuchungen, besonders bei Gebieten, die bereits überwiegend
bebaut sind
Stellungnahme zu Einzelvorhaben während
der Planaufstellung
2. Ermitteln der Planungsvorgaben
Grundleistungen
a) Bestandsaufnahme
Ermitteln des Planungsbestands, wie die
bestehenden Planungen und Maßnahmen der Gemeinde und der Stellen,
die Träger öffentlicher Belange sind
Ermitteln des Zustands des Planbereichs,
wie Topographie, vorhandene Bebauung und Nutzung, Freiflächen und
Nutzung einschließlich Bepflanzungen, Verkehrs-, Ver- und Entsorgungsanlagen,
Umweltverhältnisse, Baugrund, wasserwirtschaftliche Verhältnisse,
Denkmalschutz und Milieuwerte, Naturschutz, Baustrukturen, Gewässerflächen,
Eigentümer, durch Begehungen, zeichnerische Darstellungen, Beschreibungen
unter Verwendung von Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter.
Die Ermittlungen sollen sich auf die Bestandsaufnahme gemäß
Flächennutzungsplan und deren Fortschreibung und Ergänzung stützen
beziehungsweise darauf aufbauen
Darstellen von Flächen, deren Böden
erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, soweit Angaben
hierzu vorliegen
Örtliche Erhebungen
Erfassen von vorliegenden Äußerungen
der Einwohner
b) Analyse des in der Bestandsaufnahme
ermittelten und beschriebenen Zustands
c) Prognose der voraussichtlichen Entwicklung,
insbesondere unter Berücksichtigung von Auswirkungen übergeordneter
Planungen unter Verwendung von Beiträgen anderer an der Planung fachlich
Beteiligter
d) Mitwirken beim Aufstellen von Zielen
und Zwecken der Planung
Besondere Leistungen
Geodätische Einmessung
Primärerhebungnen (Befragungen, Objektaufnahme)
Ergänzende Untersuchungen bei nicht
vorhandenem Flächennutzungsplan
Mitwirken bei der Ermittlung der Förderungsmöglichkeiten
durch öffentliche Mittel
Stadtbildanalyse
3. Vorentwurf
Grundleistungen
Grundsätzliche Lösung der wesentlichen
Teile der Aufgabe in zeichnerischer Darstellung mit textlichen Erläuterungen
zur Begründung der städtebaulichen Konzeption unter Darstellung
von sich wesentlich unterscheidenden Lösungen nach gleichen Anforderungen
Darlegen der wesentlichen Auswirkungen
der Planung
Berücksichtigen von Fachplanungen
Mitwirken an der Beteiligung der Behörden
und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind und von der
Planung berührt werden können
Mitwirken an der Abstimmung mit den Nachbargemeinden
Mitwirken an der frühzeitigen Beteiligung
der Bürger einschließlich Erörterung der Planung
Überschlägige Kostenschätzung
Abstimmen des Vorentwurfs mit dem Auftraggeber
und den Gremien der Gemeinden
Besondere Leistungen
Modelle
4. Entwurf
Grundleistungen
Entwurf des Bebauungsplans für die
öffentliche Auslegung in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung
Mitwirken bei der überschlägigen
Ermittlung der Kosten und, soweit erforderlich, Hinweise auf bodenordnende
und sonstige Maßnahmen, für die der Bebauungsplan die Grundlage
bilden soll
Mitwirken bei der Abfassung der Stellungnahme
der Gemeinde zu Bedenken und Anregungen
Abstimmen des Entwurfs mit dem Auftraggeber
Besondere Leistungen
Berechnen und Darstellen der Umweltschutzmaßnahmen
5. Planfassung für die Anzeige oder
Genehmigung
Grundleistungen
Erstellen des Bebauungsplans in der durch
Beschluss der Gemeinde aufgestellten Fassung und seiner Begründung
für die Anzeige oder Genehmigung in einer farbigen oder vervielfältigungsfähigen
Schwarzweissausfertigung nach den Landesregelungen
Besondere Leistungen
Herstellen von zusätzlichen farbigen
Ausfertigungen des Bebauungsplans |