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§ 45 Honorarzonen
für Leistungen bei Landschaftsplänen
(1) Die Honorarzone wird bei Landschaftsplänen
auf Grund folgender Bewertungsmerkmale ermittelt:
1. Honorarzone I:
Landschaftspläne mit geringem Schwierigkeitsgrad,
insbesondere
- wenig bewegte topographische Verhältnisse,
- einheitliche Flächennutzung,
- wenig gegliedertes Landschaftsbild,
- geringe Anforderungen an Umweltsicherung
und Umweltschutz,
- einfache ökologische Verhältnisse,
- geringe Bevölkerungsdichte.
2. Honorarzone II:
Landschaftspläne mit durchschnittlichem
Schwierigkeitsgrad, insbesondere
- bewegte topographische Verhältnisse,
- differenzierte Flächennutzung,
- gegliedertes Landschaftsbild,
- durchschnittliche Anforderungen
an Umweltsicherung und Umweltschutz,
- durchschnittliche ökologische
Verhältnisse,
- durchschnittliche Bevölkerungsdichte.
3. Honorarzone III:
Landschaftspläne mit hohem Schwierigkeitsgrad,
insbesondere
- stark bewegte topographische Verhältnisse,
- sehr differenzierte Flächennutzung,
- stark gegliedertes Landschaftsbild,
- hohe Anforderungen an Umweltsicherung
und Umweltschutz,
- schwierige ökologische Verhältnisse,
- hohe Bevölkerungsdichte.
(2) Sind für einen Landschaftsplan
Bewertungsmerkmale aus mehreren Honorarzonen anwendbar und bestehen deswegen
Zweifel, welcher Honorarzone der Landschaftsplan zugerechnet werden kann,
so ist die Anzahl der Bewertungspunkte nach Absatz 3 zu ermitteln; der
Landschaftsplan ist nach der Summe der Bewertungspunkte folgenden Honorarzonen
zuzurechnen:
1. Honorarzone I:
Landschaftspläne mit bis zu
16 Punkten,
2. Honorarzone II:
Landschaftspläne mit 17 bis
30 Punkten,
3. Honorarzone III:
Landschaftspläne mit 31 bis
42 Punkten.
(3) Bei der Zurechnung eines Landschaftsplanes
in die Honorarzonen sind entsprechend dem Schwierigkeitsgrad der Planungsanforderungen
die Bewertungsmerkmale topographische Verhältnisse, Flächennutzung,
Landschaftsbild und Bevölkerungsdichte mit je bis zu 6 Punkten, die
Bewertungsmerkmale ökologische Verhältnisse sowie Umweltsicherung
und Umweltschutz mit je bis zu 9 Punkten zu bewerten. |