|
§ 55 Leistungsbild
Objektplanung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen
(1) Das Leistungsbild Objektplanung umfaßt
die Leistungen der Auftragnehmer für Neubauten, Neuanlagen, Wiederaufbauten,
Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Instandhaltungen und Instandsetzungen.
Die Grundleistungen sind in den in Absatz 2 aufgeführten Leistungsphasen
1 bis 9 zusammengefaßt und in der folgen Tabelle für Ingenieurbauwerke
in Vomhundertsätzen der Honorare des §
56 Abs. 1 und für Verkehrsanlagen in Vomhundertsätzen der
Honorare des § 56 Abs. 2 bewertet.
Bewertung der Grundleistungen in v. H. der Honorare
1. Grundlagenermittelung,
Ermitteln der Voraussetzungen
zur Lösung der Aufgabe durch die Planung
2
2. Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
Erarbeiten der wesentlichen
Teile einer Lösung der Planungsaufgabe*)
15
*) Bei Objekten nach §
51 Abs. 1 Nr. 6 und 7, die eine Tragwerksplanung
erfordern, wird die Leistungsphase
2 mit 8 v.H. bewertet.
3. Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung),
Erarbeiten der endgültigen
Lösung der Planungsaufgabe
30
4. Genehmigungsplanung,
Erarbeiten und Einreichen
der Vorlagen für die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren
5
5. Ausführungsplanung,
Erarbeiten und Darstellen
der ausführungsreifen Planungslösung
15
6. Vorbereitung der Vergabe,
Ermitteln der Mengen und Aufstellen von
Ausschreibungsunterlagen
10
7. Mitwirkung bei der Vergabe,
Einholen und Werten
von Angeboten und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe
5
8. Bauoberleitung,
Aufsicht über
die örtliche Bauüberwachung, Abnahme und Übergabe des Objekts
5
9. Objektbetreuung und Dokumentation,
Überwachen der
Beseitigung von Mängeln und Dokumentation des Gesamtergebnisses
3
(2) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt
zusammen:
1. Grundlagenermittlung
Grundleistungen
Klären der Aufgabenstellung
Ermitteln der vorgegebenen Randbedingungen
Bei Objekten nach §
51 Abs. 1 Nr. 6 und 7, die eine Tragwerksplanung erfordern: Klären
der Aufgabenstellung auch auf dem Gebiet der Tragwerksplanung
Ortsbesichtigung
Zusammenstellen der die Aufgabe beeinflussenden
Planungsabsichten
Zusammenstellen und Werten von Unterlagen
Erläutern von Planungsdaten
Ermitteln des Leistungsumfangs und der
erforderlichen Vorarbeiten, zum Beispiel Baugrunduntersuchungen, Vermessungsleistungen,
Immissionsschutz; ferner bei Verkehrsanlagen: Verkehrszählungen
Formulieren von Entscheidungshilfen für
die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Zusammenfassen der Ergebnisse
Besondere Leistungen
Auswahl und Besichtigen ähnlicher
Objekte
Ermitteln besonderer, in den Normen nicht
festgelegter Belastungen
2. Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
Grundleistungen
Analyse der Grundlagen
Abstimmen der Zielvorstellungen auf die
Randbedingungen, die insbesondere durch Raumordnung, Landesplanung, Bauleitplanung,
Rahmenplanung sowie örtliche und überörtliche Fachplanungen
vorgegeben sind
Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten
mit ihren Einflüssen auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit,
Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeit
Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten
Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich
Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen
Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung
der Beiträge andrer an der Planung fachlich Beteiligter
Bei Verkehrsanlagen: Überschlägige
verkehrstechnische Bemessung der Verkehrsanlage; Ermitteln der Schallimmissionen
von der Verkehrsanlage an kritischen Stellen nach Tabellenwerten; Untersuchen
der möglichen Schallschutzmaßnahmen, ausgenommen detaillierte
schalltechnische Untersuchungen, insbesondere in komplexen Fällen
Klären und Erläutern der wesentlichen
fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen
Vorverhandlungen mit Behörden und
anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit,
gegebenenfalls über die Bezuschussung und Kostenbeteiligung
Mitwirken beim Erläutern des Planungskonzepts
gegenüber Bürgern und politischen Gremien
Überarbeiten des Planungskonzepts
nach Bedenken und Anregungen
Bereitstellen von Unterlagen als Auszüge
aus dem Vorentwurf zur Verwendung für ein Raumordnungsverfahren
Kostenschätzung
Zusammenstellen aller Vorplanungsergebnisse
Besondere Leistungen
Anfertigen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen
Anfertigen von topographischen und hydrologischen
Unterlagen
Genaue Berechnung besonderer Bauteile
Koordinieren und Darstellen der Ausrüstung
und Leitungen bei Gleisanlagen
3. Entwurfsplanung
Grundleistungen
Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise
Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung
aller fachspezifischen Anforderungen und unter Verwendung der Beiträge
anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen
Entwurf
Erläuterungsbericht
Fachspezifische Berechnungen, ausgenommen
Berechnungen des Tragwerks
Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs
Finanzierungsplan; Bauzeiten- und Kostenplan;
Ermitteln und Begründen der zuwendungsfähigen Kosten sowie Vorbereiten
der Anträge auf Finanzierung; Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen
Entwurfs gegenüber Bürgern und politischen Gremien; Überarbeiten
des vorläufigen Entwurfs und auf Grund von Bedenken und Anregungen
Verhandlungen mit Behörden und anderen
an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
Kostenberechnung
Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung
mit der Kostenschätzung
Bei Vekehrsanlagen: Überschlägige
Festlegung der Abmessungen von Ingenieurbauwerken; Zusammenfassen aller
vorläufigen Entwurfsunterlagen; Weiterentwickeln des vorläufigen
Entwurfs zum endgültigen Entwurf; Ermitteln der Schallimmissionen
von der Verkehrsanlage nach Tabellenwerten; Festlegen der erforderlichen
Schallschutzmaßnahmen an der Verkehrsanlage, gegebenenfalls unter
Einarbeitung der Ergebnisse detaillierter schalltechnischer Untersuchungen
und Feststellen der Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen an betroffenen
Gebäuden; rechnerische Festlegung der Anlage in den Haupt- und Kleinpunkten;
Darlegen der Auswirkungen auf Zwangspunkte; Nachweis der Lichtraumprofile;
überschlägiges Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung
der Verkehrslenkung während der Bauzeit
Zusammenfassen alle Entwurfsunterlagen
Besondere Leistungen
Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch,
Kataster und anderen amtlichen Unterlagen
Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen
Signaltechnische Berechnung
Mitwirken bei Verwaltungsvereinbarungen
4. Genehmigungsplanung
Grundleistungen
Erarbeiten der Unterlagen für die
erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren einschließlich
der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses
unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Einreichen dieser Unterlagen
Grunderwerbsplan und Grunderwerbsverzeichnis
Bei Verkehrsanlagen: Einarbeiten der Ergebnisse
der schalltechnischen Untersuchungen
Verhandlungen mit Behörden
Vervollständigen und Anpassen der
Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der
Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Mitwirken beim Erläutern gegenüber
Bürgern
Mitwirken im Planfeststellungsverfahren
einschließlich der Teilnahme an Erörterungsterminen sowie Mitwirken
bei der Abfassung der Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen
Besondere Leistungen
Mitwirken beim Beschaffen der Zustimmung
von Betroffenen
Herstellen der Unterlagen für Verbandsgründungen
5. Ausführungsplanung
Grundleistungen
Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen
3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter
Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und Verwendung
der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen
Lösung
Zeichnerische und rechnerische Darstellung
des Objekts mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben
einschließlich Detailzeichnungen in den erforderlichen Maßstäben
Erarbeiten der Grundlagen für die
anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrieren ihrer Beiträge
bis zur ausführungsreifen Lösung
Fortschreiben der Ausführungsplanung
während der Objektausführung
Besondere Leistungen
Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen
6. Vorbereitung der Vergabe
Grundleistungen
Mengenermittlung und Aufgliederung nach
Einzelpositionen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung
fachlich Beteiligter
Aufstellen der Verdingungsunterlagen, insbesondere
Anfertigen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen sowie
der Besonderen Vertragsbedingungen
Abstimmen und Koordinieren der Verdingungsunterlagen
der an der Planung fachlich Beteiligten
Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasen
7. Mitwirken bei der Vergabe
Grundleistungen
Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen
für alle Leistungsbereiche
Einholen von Angeboten
Prüfen und Werten der Angebote einschließlich
Aufstellen eines Preisspiegels
Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen
der fachlich Beteiligten die an der Vergabe mitwirken
Mitwirken bei Verhandlungen mit Bietern
Fortschreiben der Kostenberechnung
Mitwirken bei der Auftragserteilung
Besondere Leistungen
Prüfen und Werten von Nebenangeboten
und Änderungsvorschlägen mit grundlegend anderen Konstruktionen
im Hinblick auf die technische und funktionelle Durchführbarkeit
8. Bauoberleitung
Grundleistungen
Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung,
soweit die Bauoberleitung und die örtliche Bauüberwachung getrennt
vergeben werden, Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich
Beteiligten, insbesondere Prüfen auf Übereinstimmung und Freigeben
von Plänen Dritter
Aufstellen und Überwachen eines Zeitplans
(Balkendiagramm)
Inverzugsetzen der ausführenden Unternehmen
Abnahme von Leistungen und Lieferungen
unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung und anderer an
der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Fertigung
einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme
Antrag auf behördliche Abnahmen und
Teilnahme daran
Übergabe des Objekts einschließlich
Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel
Abnahmeniederschriften und Prüfungsprotokolle
Zusammenstellen von Wartungsvorschriften
für das Objekt
Überwachen der Prüfungen der
Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
Auflisten der Verjährungsfristen der
Gewährleistungsansprüche
Kostenfeststellung
Kostenkontrolle durch Überprüfen
der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich
zu den Vertragspreisen und der fortgeschriebenen Kostenberechnung
9. Objektbetreuung und Dokumentation
Grundleistungen
Objektbegehung zur Mängelfeststellung
vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche
gegenüber den ausführenden Unternehmen
Überwachen der Beseitigung von Mängeln,
die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche,
längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme
der Leistungen auftreten
Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
Systematische Zusammenstellung der zeichnerischen
Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
Besondere Leistungen
Erstellen eines Bauwerksbuchs
(3) Die Teilnahme an bis zu fünf Erläuterungs-
oder Erörterungsterminen mit Bürgern oder politischen Gremien,
die bei Leistungen nach Absatz 2 anfallen, sind als Grundleistungen mit
den Honoraren nach § 56 abgegolten.
(4) Die Vertragsparteien können bei
Auftragserteilung schriftlich vereinbaren, daß die Leistungsphase
5 bei Ingenieurbauwerken nach § 51 Abs.
1 bis 3 und 5 abweichend von Absatz 1 mit mehr als 15 bis zu 35 v.H. bewertet
wird, wenn in dieser Leistungsphase ein überdurchschnittlicher Aufwand
an Ausführungszeichnungen erforderlich wird. Wird die Planung von
Anlagen der Verfahrens- und Prozeßtechnik für die in Satz 1
genannten Ingenieurbauwerke an den Auftragnehmer übertragen, dem auch
Grundleistungen für diese Ingenieurbauwerke in Auftrag gegeben sind,
so kann für diese Leistungen ein Honorar frei vereinbart werden. Wird
ein Honorar nach Satz 2 nicht bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart,
so ist das Honorar als Zeithonorar nach §
6 zu berechnen.
(5) Bei Umbauten und Modernisierungen im
Sinne des § 3 Nr. 5 und 6 von Ingenieurbauwerken
können neben den in Absatz 2 erwähnten Besonderen Leistungen
insbesondere die nachstehenden Besonderen Leistungen vereinbart werden
Ermitteln substanzbezogener Daten und Vorschriften
Untersuchen und Abwickeln der notwendigen
Sicherungsmaßnahmen von Bau- oder Betriebszuständen
Örtliches Überprüfen von
Planungsdetails an der vorgefundenen Substanz und Überarbeiten der
Planung bei Abweichen von den ursprünglichen Feststellungen
Erarbeiten eines Vorschlags zur Behebung
von Schäden oder Mängeln
Satz 1 gilt sinngemäß für
Verkehrsanlagen mit geringen Kosten für Erdarbeiten einschließlich
Felsarbeiten sowie mit gebundener Gradiente oder bei schwieriger Anpassung
an vorhandene Randbebauung. |