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§ 64 Leistungsbild
Tragwerksplanung
(1) Die Grundleistungen bei der Tragwerksplanung sind für Gebäude und zugehörige
bauliche Anlagen sowie
für Ingenieurbauwerke nach § 51 Abs. 1 Nr.
1 bis 5 in den in Absatz 3 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 6,
für
Ingenieurbauwerke nach § 51 Abs. 1 Nr.
6 und 7in den in Absatz 3 aufgeführten Leistungsphasen 2 bis 6 zusammengefaßt.
Sie sind in der folgenden Tabelle in Vomhundertsätzen der Honorare
des § 65 bewertet.
Bewertung der Grundleistungen in v. H. der Honorare
1. Grundlagenermittlung*),
*) die Grundleistungen dieser Leistungsphasen
für Ingenieurbauwerke
nach §
51 Abs. 1 Nr. 6 und 7 sind im Leistungsbild Objektplanung des §
55 enthalte
Klären der Aufgabenstellung
3
2. Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung),
Erarbeiten des statisch-konstruktiven
Konzepts des Tragwerks 10
3. Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung),
Erarbeiten der Tragwerkslösung
mit überschlägiger statischer Berechnung 12
4. Genehmigungsplanung,
Anfertigen und Zusammenstellen
der statischen Berechnung mit Positionsplänen für die Prüfung 30
5. Ausführungsplanung,
Anfertigen der Tragwerksausführungszeichnungen
42
6. Vorbereitung der Vergabe,
Beitrag zur Mengenermittlung und zum
Leistungsverzeichnis
3
7. Mitwirkung bei der Vergabe
8. Objektüberwachung
9. Objektbetreuung
-
(2) Die Leistungsphase 5 ist abweichend
von Absatz 1 mit 26 vom Hundert der Honorare des §
65 zu bewerten:
1. im Stahlbetonbau, sofern keine
Schalpläne in Auftrag gegeben werden,
2. im Stahlbau, sofern der Auftragnehmer
die Werkstattzeichnung nicht auf Übereinstimmung mit der Genehmigungsplanung
und den Ausführungszeichnungen nach Absatz 3 Nr. 5 überprüft,
3. im Holzbau, sofern das Tragwerk
in den Honorarzonen 1 oder 2 eingeordnet ist.
(3) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt
zusammen:
1. Grundlagenermittlung
Grundleistungen
Klären der Aufgabenstellung auf dem
Fachgebiet Tragwerksplanung im Benehmen mit dem Objektplaner
2. Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
Grundleistungen
Bei Ingenieurbauwerken nach §
51 Abs. 1 Nr. 6 und 7: Übernahme der Ergebnisse aus Leistungsphase
1 von § 55 Abs. 2
Beraten in statisch-konstruktiver Hinsicht
unter Berücksichtigung der Belange der Standsicherheit, der Gebrauchsfähigkeit
und der Wirtschaftlichkeit
Mitwirken bei dem Erarbeiten eines Planungskonzepts
einschließlich Untersuchung der Lösungsmöglichkeiten des
Tragwerks unter gleichen Objektbedingungen mit skizzenhafter Darstellung,
Klärung und Angabe der für das Tragwerk wesentlichen konstruktiven
Festlegungen für zum Beispiel Baustoffe, Bauarten und Herstellungsverfahren,
Konstruktionsraster und Gründungsart
Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden
und anderer an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
Mitwirken einschließlich der Kostenschätzung
nach DIN 276
Besondere Leistungen
Aufstellen von Vergleichsberechnungen
für mehrere Lösungsmöglichkeiten unter verschiedenen Objektbedingungen
Aufstellen eines Lastenplanes, zum Beispiel
als Grundlage für die Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung
Vorläufige nachprüfbare Berechnung
wesentlicher tragender Teile
Vorläufig nachprüfbare Berechnung
der Gründung
3. Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
Grundleistungen
Erarbeiten der Tragwerkslösung unter
Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zum
konstruktiven Entwurf mit zeichnerischer Darstellung
Überschlägige statische Berechnung
und Bemessung
Grundlegende Festlegungen der konstruktiven
Details und Hauptabmessungen des Tragwerks für zum Beispiel Gestaltung
der
tragenden Querschnitte, Aussparungen und Fugen; Ausbildung der Auflager-
und Knotenpunkte sowie der Verbindungsmittel
Mitwirken bei der Objektbeschreibung
Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden
und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
Mitwirken bei der Kostenberechnung, bei
Gebäuden und zugehörigen baulichen Anlagen: nach DIN 276
Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch
Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
Besondere Leistungen
Vorgezogene, prüfbare und für
die Ausführung geeignete Berechnung wesentlich tragender Teile
Vorgezogene, prüfbare und für
die Ausführung geeignete Berechnung der Gründung
Mehraufwand bei Sonderbauweisen oder Sonderkonstruktionen,
zum Beispiel Klären von Konstruktionsdetails
Vorgezogene Stahl- oder Holzmengenermittlung
des Tragwerks und der kraftübertragenden Verbindungsteile für
eine Ausschreibung, die ohne Vorliegen von Ausführungsunterlagen durchgeführt
wird
Nachweise der Erdbebensicherung
4. Genehmigungsplanung
Grundleistungen
Aufstellen der prüffähigen statischen
Berechnungen für das Tragwerk unter Berücksichtigung der vorgegebenen
bauphysikalischen Anforderungen
Bei Ingenieurbauwerken: Erfassen von normalen
Bauzuständen
Anfertigen der Positionspläne für
das Tragwerk oder Eintragen der statischen Positionen, der Tragwerksabmessungen,
der Verkehrslasten, der Art und Güte der Baustoffe und der Besonderheiten
der Konstruktionen in die Entwurfszeichnungen des Objektplaners (zum Beispiel
in Transparentpausen)
Zusammenstellen der Unterlagen der Tragswerksplanung
zur bauaufsichtlichen Genehmigung
Verhandlungen mit Prüfämtern
und Prüfingenieuren
Vervollständigen und Berichtigen der
Berechnungen und Pläne
Besondere Leistungen
Bauphysikalische Nachweise zum Brandschutz
Statische Berechnung und zeichnerische
Darstellung für Bergschadenssicherungen und Bauzustände, soweit
diese Leistungen über das Erfassen von normalen Bauzuständen
hinausgehen
Zeichnungen mit statischen Positionen und
den Tragwerksabmessungen, den Bewehrungs-Querschnitten, den Verkehrslasten
und der Art und Güte der Baustoffe sowie Besonderheiten der Konstruktionen
zur Vorlage bei der bauaufsichtlichen Prüfung anstelle von Positionsplänen
Aufstellen der Berechnungen nach militärischen
Lastenklassen (MLC)
Erfassen von Bauzuständen bei Ingenieurbauwerken,
in denen das statische System von dem des Endzustands abweicht
5. Ausführungsplanung
Grundleistungen
Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen
3 und 4 unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen
Anfertigen der Schalpläne in Ergänzung
der fertiggestellten Ausführungspläne des Objektplaners
Zeichnerische Darstellung der Konstruktionen
mit Einbau- und Verlegeanweisungen, zum Beispiel Bewehrungspläne,
Stahlbaupläne, Holzkonstruktionspläne (keine Werkstattzeichnungen)
Aufstellen detaillierter Stahl- oder Stücklisten
als Ergänzung zur zeichnerischen Darstellung der Konstruktionen mit
Stahlmengenermittlung
Besondere Leistungen
Werkstattzeichnungen im Stahl- und Holzbau
einschließlich Stücklisten, Elementpläne für Stahlbetonfertigteile
einschließlich Stahl- und Stücklisten
Berechnen der Dehnwege, Festlegen des Spannvorganges
und Erstellen der Spannprotokolle im Spannbetonbau
Wesentliche Leistungen, die infolge Änderungen
der Planung, die vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind, erforderlich
werden
Rohbauzeichnungen im Stahlbetonbau, die
auf der Baustelle nicht der Ergänzung durch die Pläne des Objektplaners
bedürfen
6. Vorbereitung der Vergabe
Grundleistungen
Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbetonbau,
der Stahlmengen im Stahlbau und der Holzmengen im Ingenieurholzbau als
Beitrag zur Mengenermittlung des Objektplaners
Überschägliches Ermitteln der
Mengen der konstruktiven Stahlteile und statisch erforderlichen Verbindungs-
und Befestigungsmittel im Ingenieurholzbau
Aufstellen von Leistungsbeschreibungen
als Ergänzung zu den Mengenermittlungen als Grundlage für das
Leistungsverzeichnis des Tragwerks
Besondere Leistungen
Beitrag zur Leistungsbeschreibung mit
Leistungsprogramm des Objektplaners*)
*) Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung
mit Leistungsprogramm Grundleistung. In diesem Fall entfallen die Grundleistungen
dieser Leistungsphase.
Beitrag zum Aufstellen von vergleichenden
Kostenübersichten des Objektplaners
Aufstellen des Leistungsverzeichnisses
des Tragwerks
7. Mitwirkung bei der Vergabe
Besondere Leistungen
Mitwirken bei der Prüfung und Wertung
der Angebote Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
Mitwirken bei der Prüfung und Wertung
von Nebenangeboten
Beitrag zum Kostenanschlag nach DIN 276
aus Einheitspreisen oder Pauschalangeboten
8. Objektüberwachung (Bauüberwachung)
Besondere Leistungen
Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung
des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen
Unterlagen
Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe,
zum Beispiel Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen, Baugrubensicherungen
Kontrolle der Betonherstellung und -verarbeitung
auf der Baustelle in besonderen Fällen sowie statische Auswertung
der Güteprüfungen
Betontechnologische Beratung
9. Objektbetreuung und Dokumentation
Besondere Leistungen
Baubegehung zur Feststellung und Überwachung
von die Standsicherheit betreffenden Einflüssen
(4) Bei Umbauten und Modernisierungen im
Sinne des § 3 Nr. 5 und 6 kann neben
den in Absatz 3 erwähnten Besonderen Leistungen insbesondere nachstehende
Besondere Leistung vereinbart werden:
Mitwirken bei der Überwachung der
Ausführung der Tragwerkseingriffe. |