| § 73 Leistungsbild
Technische Ausrüstung
(1) Das Leistungsbild Technische Ausrüstung
umfaßt Leistungen der Auftragnehmer für Neuanlagen, Wiederaufbauten,
Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Instandhaltungen und Instandsetzungen.
Die Grundleistungen sind in den in Absatz 3 aufgeführten Leistungsphasen
1 bis 9 zusammengefasst und in der folgenden Tabelle in Vomhundertsätzen
der Honorare des § 74 bewertet.
Bewertung der Grundleistungen in v. H. der Honorare
1. Grundlagenermittlung,
Ermitteln der Voraussetzungen
zur Lösung der technischen Aufgabe
3
2. Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung),
Erarbeiten der wesentlichen
Teile einer Lösung der Planungsaufgabe
11
3. Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung),
Erarbeiten der endgültigen
Lösung der Planungsaufgabe
15
4. Genehmigungsplanung,
Erarbeiten der Vorlagen
für die erforderlichen Genehmigungen
6
5. Ausführungsplanung,
Erarbeiten und Darstellen
der ausführungsreifen Planungslösung
18
6. Vorbereitung der Vergabe,
Ermitteln der Mengen
und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen
6
7. Mitwirkung bei der Vergabe,
Prüfen der Angebote
und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe
5
8. Objektüberwachung (Bauüberwachung),
Überwachen der
Ausführung des Objekts
33
9. Objektbetreuung und Dokumentation,
Überwachen der
Beseitigung von Mängeln und Dokumentation des Gesamtergebnisses
3
(2) Die Leistungsphase 5 ist abweichend
von Absatz 1, sofern das Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen
nicht in Auftrag gegeben wird, mit 14 vom Hundert der Honorare des §
74 zu bewerten.
(3) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt
zusammen:
1. Grundlagenermittlung
Grundleistungen
Klären der Aufgabenstellung der Technischen
Ausrüstung im Benehmen mit dem Auftraggeber und dem Objektplaner,
insbesondere in technischen und wirtschaftlichen Grundsatzfragen
Zusammenfassen der Ergebnisse
Besondere Leistungen
Systemanalyse (Klären der möglichen
Systeme nach Nutzen, Aufwand, Wirtschaftlichkeit und Durchführbarkeit)
Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozesse
für energiesparendes und umweltverträgliches Bauen
2. Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
Grundleistungen
Analyse der Grundlagen
Erarbeiten eines Planungskonzepts mit überschlägiger
Auslegung der wichtigen Systeme und Anlagenteile einschließlich Untersuchung
der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen
mit skizzenhafter Darstellung zur Integrierung in die Objektplanung einschließlich
Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung
Aufstellen eines Funktionsschemas beziehungsweise
Prinzipschaltbildes für jede Anlage
Klären und Erläutern der wesentlichen
fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen
Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden
und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
Mitwirken bei der Kostenschätzung,
bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276
Zusammenstellen der Vorplanungsergebnisse
Besondere Leistungen
Durchführen von Versuchen und Modellversuchen
Untersuchung zur Gebäude- und Anlagenoptimierung
hinsichtlich Energieverbrauch und Schadstoffemission (z.B. S02, NOx)
Erarbeiten optimierter Energiekonzepte
3. Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
Grundleistungen
Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise
Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung
aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die
Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zum vollständigen Entwurf
Festlegen aller Systeme und Anlagenteile
Berechnung und Bemessung sowie zeichnerische
Darstellung und Anlagenbeschreibung
Angabe und Abstimmung der für die
Tragwerksplanung notwendigen Durchführungen und Lastangaben (ohne
Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen)
Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden
und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
Mitwirken bei der Kostenberechnung, bei
Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276
Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch
Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
Besondere Leistungen
Erarbeiten von Daten für die Planung
Dritter, zum Beispiel für die Zentrale Leittechnik
Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis
Detaillierter Vergleich von Schadstoffemissionen
Betriebskostenberechnungen
Schadstoffemissionsberechnungen
Erstellen des technischen Teils eines Raumbuchs
als Beitrag zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm des Objektplaners
4. Genehmigungsplanung
Grundleistungen
Erarbeiten der Vorlagen für die nach
den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen
oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und
Befreiungen sowie noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden
Zusammenstellen dieser Unterlagen
Vervollständigen und Anpassen der
Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
5. Ausführungsplanung
Grundleistungen
Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen
3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter
Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter
Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachleistungen bis zur
ausführungsreifen Lösung
Zeichnerische Darstellung der Anlagen mit
Dimensionen (keine Montage- und Werkstattzeichnungen)
Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen
Fortschreibung der Ausführungsplanung
auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse
Besondere Leistungen
Prüfen und Anerkennen von Schalplänen
des Tragwerksplaners und von Montage- und Werkstattzeichnungen auf Übereinstimmung
mit der Planung
Anfertigen von Plänen für Anschlüsse
von beigestellten Betriebsmitteln und Maschinen
Anfertigen von Stromlaufplänen
6. Vorbereitung der Vergabe
Grundleistungen
Ermitteln von Mengen als Grundlage für
das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen
anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Aufstellen von Leistungsbeschreibungen
mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen
Besondere Leistungen
Anfertigen von Ausschreibungszeichnungen
bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
7. Mitwirken bei der Vergabe
Grundleistungen
Prüfen und Werten der Angebote einschließlich
Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen
Mitwirken bei der Verhandlung mit Bietern
und Erstellen eines Vergabevorschlages
Mitwirken beim Kostenanschlag aus Einheits-
oder Pauschalpreisen der Angebote, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN
276
Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch
Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung
Mitwirken bei der Auftragserteilung
8. Objektüberwachung (Bauüberwachung)
Grundleistungen
Überwachen der Ausführung des
Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung,
den Ausführungsplänen, den Leistungsbeschreibungen oder Leistungsverzeichnissen
sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen
Vorschriften
Mitwirken bei dem Aufstellen und Überwachen
eines Zeitplanes (Balkendiagramm)
Mitwirken bei dem Führen eines Bautagebuches
Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden
Unternehmen
Fachtechnische Abnahme der Leistungen und
Feststellen der Mängel
Rechnungsprüfung
Mitwirken bei der Kostenfeststellung, bei
Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276
Antrag auf behördliche Abnahmen und
Teilnahme daran
Zusammenstellen und Übergeben der
Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen und Prüfprotokolle
Mitwirken beim Auflisten der Verjährungsfristen
der Gewährleistungsansprüche
Überwachen der Beseitigung der bei
der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch
Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen
im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag
Besondere Leistungen
Durchführen von Leistungs- und Funktionsmessungen
Ausbilden und Einweisen von Bedienungspersonal
Überwachen und Detailkorrektur beim
Hersteller
Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen
von Ablaufplänen (Netzplantechnik für EDV)
9. Objektbetreuung und Dokumentation
Grundleistungen
Objektbegehung zur Mängelfeststellung
vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche
gegenüber den ausführenden Unternehmen
Überwachen der Beseitigung von Mängeln,
die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche,
längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme
der Leistungen auftreten
Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
Mitwirken bei der systematischen Zusammenstellung
der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
Besondere Leistungen
Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation
Ingenieurtechnische Kontrolle des Energieverbrauchs
und der Schadstoffemission
(4) Bei Umbauten und Modernisierungen im
Sinne von § 3 Nr. 5 und 6 können
neben den in Absatz 3 erwähnten Besonderen Leistungen insbesondere
die nachstehenden Besonderen Leistungen vereinbart werden:
Durchführen von Verbrauchsmessungen
Endoskopische Untersuchungen. |