| § 97b Leistungsbild
Entwurfsvermessung
(1) Das Leistungsbild Entwurfsvermessung
umfaßt die terrestrischen und photogrammetrischen Vermessungsleistungen
für die Planung und den Entwurf von Gebäuden, Ingenieurbauwerken
und Verkehrslagen. Die Grundleistungen sind in den in Absatz 2 aufgeführten
Leistungsphasen 1 bis 6 zusammengefaßt. Sie sind in der nachfolgenden
Tabelle in Vomhundertsätzen der Honorare des §
99 bewertet.
Bewertung der Grundleistungen in v. H. der Honorare
1. Grundlagenermittlung
3
2. Geodätisches Festpunktfeld
15
3. Vermessungstechnische Lage- und Höhenpläne
52
4. Absteckungsunterlagen
15
5. Absteckung für Entwurf
5
6. Geländeschnitte
10
(2) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt
zusammen:
1. Grundlagenermittlung
Grundleistungen
Einholen von Informationen und Beschaffen
von Unterlagen über die Örtlichkeit und das geplante Objekt
Beschaffen vermessungstechnischer Unterlagen
Ortsbesichtigung
Ermitteln des Leistungsumfangs in Abhängigkeit
von den Genauigkeitsanforderungen und dem Schwierigkeitsgrad
Besondere Leistungen
Schriftliches Einholen von Genehmigungen
zum Betreten von Grundstücken, zum Befahren von Gewässern und
für anordnungsbedürftige Verkehrssicherungsmaßnahmen
2. Geodätisches Festpunktfeld
Grundleistungen
Erkunden und Vermarken von Lage- und Höhenfestpunkten
Erstellen von Punktbeschreibungen und Einmessungsskizzen
Messungen zum Bestimmen der Fest- und Paßpunkte
Auswerten der Messungen und Erstellen des
Koordinaten- und Höhenverzeichnisses
Besondere Leistungen
Netzanalyse und Meßprogramm für
Grundnetze hoher Genauigkeit
Vermarken bei besonderen Anforderungen
Bau von Festpunkten und Signalen
3. Vermessungstechnische Lage- und Höhenpläne
Grundleistungen
Topographische/morphologische Geländeaufnahme
(terrestrisch/photogrammetrisch) einschließlich Erfassen von Zwangspunkten
Auswerten der Messungen/Luftbilder
Erstellen von Plänen mit Darstellen
der Situation im Planungsbereich einschließlich der Einarbeitung
der Katasterinformation
Darstellen der Höhen in Punkt-, Raster-
oder Schichtlinienform
Erstellen eines digitalen Geländemodells
Graphisches Übernehmen von Kanälen,
Leitungen, Kabeln und unterirdischen Bauwerken aus vorhandenen Unterlagen
Eintragen der bestehenden öffentlich-rechtlichen
Festsetzungen
Liefern aller Meßdaten in digitaler
Form
Besondere Leistungen
Orten und Aufmessen des unterirdischen
Bestandes
Vermessungsarbeiten unter Tage, unter Wasser
oder bei Nacht
Maßnahmen für umfangreiche anordnungsbedürftige
Verkehrssicherung
Detailliertes Aufnehmen bestehender Objekte
und Anlagen außerhalb normaler topographischer Aufnahmen wie z.B.
Fassaden und Innenräume von Gebäuden
Eintragen von Eigentümerangaben
Darstellen in verschiedenen Maßstäben
Aufnahmen über den Planungsbereich
hinaus
Ausarbeiten der Lagepläne entsprechend
der rechtlichen Bedingungen für behördliche Genehmigungsverfahren
Erfassen von Baumkronen
4. Absteckungsunterlagen
Grundleistungen
Berechnen der Detailgeometrie anhand des
Entwurfs und Erstellen von Absteckungsunterlagen
Besondere Leistungen
Durchführen von Optimierungsberechnungen
im Rahmen der Baugeometrie (Flächennutzung, Abstandsflächen,
Fahrbahndecken)
5. Absteckung für den Entwurf
Grundleistungen
Übertragen der Leitlinie linienhafter
Objekte in die Örtlichkeit
Übertragen der Projektgeometrie in
die Örtlichkeit für Erörterungsverfahren
6. Geländeschnitte
Grundleistungen
Ermitteln und Darstellen von Längs-
und Querprofilen aus terrestrischen/photogrammetrischen Aufnahmen |