HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

§ 97b Leistungsbild Entwurfsvermessung

(1) Das Leistungsbild Entwurfsvermessung umfaßt die terrestrischen und photogrammetrischen Vermessungsleistungen für die Planung und den Entwurf von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Verkehrslagen. Die Grundleistungen sind in den in Absatz 2 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 6 zusammengefaßt. Sie sind in der nachfolgenden Tabelle in Vomhundertsätzen der Honorare des § 99 bewertet.

                                                                                                         Bewertung der Grundleistungen in v. H. der Honorare

1. Grundlagenermittlung                                                                                                                                             3

2. Geodätisches Festpunktfeld                                                                                                                                  15

3. Vermessungstechnische Lage- und Höhenpläne                                                                                                      52

4. Absteckungsunterlagen                                                                                                                                         15

5. Absteckung für Entwurf                                                                                                                                            5

6. Geländeschnitte                                                                                                                                                    10

(2) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:

1. Grundlagenermittlung

Grundleistungen
Einholen von Informationen und Beschaffen von Unterlagen über die Örtlichkeit und das geplante Objekt

Beschaffen vermessungstechnischer Unterlagen

Ortsbesichtigung

Ermitteln des Leistungsumfangs in Abhängigkeit von den Genauigkeitsanforderungen und dem Schwierigkeitsgrad

Besondere Leistungen
Schriftliches Einholen von Genehmigungen zum Betreten von Grundstücken, zum Befahren von Gewässern und für anordnungsbedürftige Verkehrssicherungsmaßnahmen

2. Geodätisches Festpunktfeld

Grundleistungen
Erkunden und Vermarken von Lage- und Höhenfestpunkten

Erstellen von Punktbeschreibungen und Einmessungsskizzen

Messungen zum Bestimmen der Fest- und Paßpunkte

Auswerten der Messungen und Erstellen des Koordinaten- und Höhenverzeichnisses

Besondere Leistungen
Netzanalyse und Meßprogramm für Grundnetze hoher Genauigkeit

Vermarken bei besonderen Anforderungen

Bau von Festpunkten und Signalen

3. Vermessungstechnische Lage- und Höhenpläne

Grundleistungen
Topographische/morphologische Geländeaufnahme (terrestrisch/photogrammetrisch) einschließlich Erfassen von Zwangspunkten

Auswerten der Messungen/Luftbilder

Erstellen von Plänen mit Darstellen der Situation im Planungsbereich einschließlich der Einarbeitung der Katasterinformation

Darstellen der Höhen in Punkt-, Raster- oder Schichtlinienform

Erstellen eines digitalen Geländemodells

Graphisches Übernehmen von Kanälen, Leitungen, Kabeln und unterirdischen Bauwerken aus vorhandenen Unterlagen

Eintragen der bestehenden öffentlich-rechtlichen Festsetzungen

Liefern aller Meßdaten in digitaler Form

Besondere Leistungen
Orten und Aufmessen des unterirdischen Bestandes

Vermessungsarbeiten unter Tage, unter Wasser oder bei Nacht

Maßnahmen für umfangreiche anordnungsbedürftige Verkehrssicherung

Detailliertes Aufnehmen bestehender Objekte und Anlagen außerhalb normaler topographischer Aufnahmen wie z.B. Fassaden und Innenräume von Gebäuden

Eintragen von Eigentümerangaben

Darstellen in verschiedenen Maßstäben

Aufnahmen über den Planungsbereich hinaus

Ausarbeiten der Lagepläne entsprechend der rechtlichen Bedingungen für behördliche Genehmigungsverfahren

Erfassen von Baumkronen

4. Absteckungsunterlagen

Grundleistungen
Berechnen der Detailgeometrie anhand des Entwurfs und Erstellen von Absteckungsunterlagen

Besondere Leistungen
Durchführen von Optimierungsberechnungen im Rahmen der Baugeometrie (Flächennutzung, Abstandsflächen, Fahrbahndecken)

5. Absteckung für den Entwurf

Grundleistungen
Übertragen der Leitlinie linienhafter Objekte in die Örtlichkeit

Übertragen der Projektgeometrie in die Örtlichkeit für Erörterungsverfahren

6. Geländeschnitte

Grundleistungen
Ermitteln und Darstellen von Längs- und Querprofilen aus terrestrischen/photogrammetrischen Aufnahmen

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