| § 98b Leistungsbild
Bauvermessung
(1) Das Leistungsbild Bauvermessung umfaßt
die terrestrischen und photogrammetrischen Vermessungsleistungen für
den Bau und die abschließende Bestandsdokumentation von Gebäuden,
Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen. Die Grundleistungen sind in den
in Absatz 2 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 4 zusammengefaßt.
Sie sind in der nachfolgenden Tabelle in Vomhundertsätzen der Honorare
des § 99 bewertet.
Bewertung der Grundleistungen in v. H. der Honorare
1. Baugeometrische Beratung
2
2. Absteckung für die Bauausführung
14
3. Bauausführungsvermessung
66
4. Vermessungstechnische Überwachung
der Bauausführung
18
(2) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt
zusammen:
1. Baugeometrische Beratung
Grundleistungen
Beraten bei der Planung, insbesondere
im Hinblick auf die erforderlichen Genauigkeiten
Erstellen eines konzeptionellen Meßprogramms
Festlegen eines für alle Beteiligten
verbindlichen Maß-, Bezugs- und Benennungssystems
Erstellen von Meßprogrammen für
Bewegungs- und Deformationsmessungen, einschließlich Vorgaben für
die Baustelleneinrichtung
Besondere Leistungen
Erstellen von vermessungstechnischen Leistungsbeschreibungen
Erarbeiten von Organistionsvorschlägen
über Zuständigkeiten, Verantwortlichkeit und Schnittstellen der
Objektvermessung
2. Abstecken für Bauausführung
Grundleistungen
Übertragen der Projektgeometrie (Hauptpunkte)
in die Örtlichkeit
Übergabe der Lage- und Höhenfestpunkte,
der Hauptpunkte und der Absteckungsunterlagen an das bauausführende
Unternehmen
3. Bauausführungsvermessung
Grundleistungen
Messungen zur Verdichtung des Lage- und
Höhenfestpunktfeldes
Messungen zur Überprüfung und
Sicherung von Fest- und Achspunkten
Baubegleitende Absteckungen der geometriebestimmenden
Bauwerkspunkte nach Lage und Höhe
Messungen zur Erfassung von Bewegungen
und Deformationen des zu erstellenden Objekts an konstruktiv bedeutsamen
Punkten (bei Wasserstraßen keine Grundleistung)
Stichprobenartige Eigenüberwachungsmessungen
Fortlaufende Bestandserfassung während
der Bauausführung als Grundlage für den Bestandplan
Besondere Leistungen
Absteckungen unter Berücksichtigung
von belastungs- und fertigungstechnischen Verformungen
Prüfen der Maßgenauigkeit von
Fertigteilen
Aufmaß von Bauleistungen, soweit
besondere vermessungstechnische Leistungen gegeben sind
Herstellen von Beständsplänen
Ausgabe von Baustellenbestandsplänen
während der Bauausführung
Fortführen der vermessungstechnischen
Bestandspläne nach Abschluß der Grundleistungen
4. Vermessungstechnische Überwachung
der Bauausführung
Grundleistungen
Kontrollieren der Bauausführung durch
stichprobenartige Messungen an Schalungen und entstehenden Bauteilen
Fertigen von Meßprotokollen
Stichprobenartige Bewegungs- und Deformationsmessungen
an konstruktiv bedeutsamen Punkten des zu erstellenden Objekts
Besondere Leistungen
Prüfen der Mengenermittlungen
Einrichten eines geometrischen Objektinformationssystems
Planen und Durchführen von langfristigen
vermessungstechnischen Objektüberwachungen im Rahmen der Ausführungskontrolle
baulicher Maßnahmen
Vermessungen für die Abnahme von Bauleistungen,
soweit besondere vermessungstechnische Anforderungen gegeben sind
(3) Die Leistungsphase 3 ist abweichend
von Absatz 1 bei Gebäuden mit 45 bis 66 vom Hundert zu bewerten. |