Energieberatung


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Dienstleistungsbeschreibung

Der Auftraggeber erteilt uns den Auftrag zur Durchführung von Energieaudits, Schwachstellenanalysen sowie ganzheitlichem Controlling zur effizienteren Nutzung der Energie im Hinblick auf die allgemeine Wirtschaftlichkeit, Tarife und Technik. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die hierfür notwendigen Unterlagen wie Energiekostenrechnungen, Lieferverträge, Korrespondenz etc. zur Verfügung zu stellen.

Allgemeines

Gegenstand des Auftrages ist die Rationalisierung der Verbräuche und Kosten sowie die Unterstützung des Auftraggebers im Hinblick auf einen effizienteren Energieeinsatz, auf die Optimierung der Verbrauchsstruktur sowie die Minimierung der Energiekosten. Dies gilt insbesondere für die Energiearten Strom, Erdgas, Fernwärme, Heizöl, Wasser und Abwasser. Weitere Energiearten können erfasst werden. Im Rahmen des Auftrages verpflichten wir uns zu folgender Dienstleistung:

1.0 Konzepterstellung

Zur Durchführung dieses Auftrages werden wir nach Erhalt der Unterlagen die interne Bearbeitung vorbereiten und den jeweiligen Projektleiter/Koordinator bestimmen. Wir erhalten vom Auftraggeber Vollmacht zum Verhandeln mit dessen Energieversorgern. Auf Wunsch können auch gemeinsame Verhandlungen geführt werden.

2.0 Ermittlung des IST-Zustandes

Wir führen die Erfassung des Energieverbrauches sowie der Energiedaten und Energiekosten zur Festlegung der Abnahmestruktur durch. Der Auftraggeber stellt hierzu die erforderlichen Kosten- und Verbrauchsbelege, die Energielieferverträge oder Tarifvereinbarungen und die Korrespondenz mit den Energielieferanten zur Verfügung.

2.1 Betriebsaufnahme

Vorort erfolgt eine Bestandsaufnahme in technischer sowie nutzungstechnischer Hinsicht zwecks Ermittlung der Schwachstellen. Die für die Auswertung erforderlichen Daten und ggfs. Messungen werden aufgenommen oder vervollständigt.

2.2 Auswertung

Alle Aufzeichnungen und Unterlagen werden auf wirtschaftliche, technische und kaufmännische Auswirkungen überprüft. Die in diesem Zusammenhang gewonnenen Erkenntnisse werden vertraulich behandelt und sind nur für den Auftraggeber und uns bestimmt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, unsere Ausarbeitungen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiter zugeben.

2.3 Rückerstattung

Aufgrund der Verbrauchs- und Kostenstruktur und unter Berücksichtigung der technischen Gegebenheiten vor Ort wird die Möglichkeit der EVU-Rückerstattung ermittelt. Hierfür können im Bedarfsfall auch weiter zurückliegende Zeiträume untersucht werden.

3.0 Energieaudit

Die durch die unterschiedlichen Untersuchungen gewonnenen Erkenntnisse werden in einem Analysebericht zusammengefasst und als Maßnahmenkatalog überreicht. Dieser Analysebericht stellt den jeweiligen IST-Zustanddar und enthält eine genaue Aufstellung der erforderlichen Maßnahmen zur Reduzierung der Energiekosten mit den dazu notwendigen Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Amortisationszeiten. Anhand dieser Fakten kann der Auftraggeber die durchzuführenden Kostensenkungsmaßnahmen überwachen und Prioritäten setzen.

4.0 Realisierung und Umsetzung der Kostensenkungsmassnahrnen

Bei Einsparungspotentialen, die eine ausreichende Wirtschaftlichkeit erkennen lassen, werden erforderlichenfalls Nachuntersuchungen zur Prüfung der technischen Anwendbarkeit durchgeführt. In Absprache mit dem Auftraggeber führen wir die notwendigen Verhandlungen mit Energieversorgern, Kartell- und Preisaufsichtsbehörden, Ministerien und Zweckverbänden, Herstellern und Installationsfirmen. Wenn der Auftraggeber es wünscht, kann er die entsprechenden Verhandlungen selbst führen. Wir stellen ihm in diesem Fall die erforderlichen Unterlagen, Ausarbeitungen, Briefentwürfe etc. zur Verfügung.

4.1 Reduzierung der Investitionskosten

Zur Vermeidung von Fehlinvestitionen und überhöhter Folgekosten beraten wir hinsichtlich der korrekten Dimensionierung und bestmöglicher Wirtschaftlichkeit geplanter (anhand bereits vorhandener Planungsunterlagen) und bestehender Anlagen. So z. B.: EVU-Einspeisungen, Eigenstromerzeugungen, Blockheizkraftwerke, Drucklufterzeugungsanlagen, Kompensationsanlagen, Transformatoren, Mess-, Steuer- und Regelanlagen, Notstromanlagen, Beleuchtungsanlagen, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, Kälteanlagen, Wärmeerzeugungsanlagen.

4.2 Reduzierung der Betriebskosten

Untersuchung von Maßnahmen zur Verbrauchsminderung wie z. B.: Lastspitzensteuerung, Blindstromkompensation, Einsatz von Energiekontrollsystemen, Energiespeicherung, zentrale Leittechnik (ZLT), zweckmäßige Auswahl von Leuchtmitteln, Eigenerzeugungsanlagen, Erhöhung von Ausnutzungs- und Wirkungsgraden, Unterstützung bei der Sanierung von Wärmeerzeugungsanlagen, Wärmerückgewinnungspotentiale aufzeigen, Übertragungsverluste aufspüren, Einsatz neuer Energiespartechniken.

5.0 Tarifgestaltung

Rückwirkend, ab Beginn des vergangenen Kalenderjahres wird die vertragskonforme Abrechnung des Energiebezuges geprüft. Weiterhin prüfen wir, ob Preiserhöhungen bzw. Preisreduzierungen gemäß den gültigen Bestimmungen korrekt durchgeführt wurden. Sollten Ansatzpunkte für Möglichkeiten von günstigeren Abrechnungen oder Rückerstattungen gegeben sein, so werden wir die Verhandlungen mit den Energielieferanten aufnehmen, um diese durchzusetzen.

5.1 Maßnahmen

Bei betrieblichen Erweiterungen oder Neuplanungen überprüfen wir, ob Anschlusskosten sowie Netzkostenbeiträge und Baukostenzuschüsse angemessen sind und korrekt nach den technischen Gegebenheiten und vertraglichen Vereinbarungen angesetzt wurden.

6.0 Wiederholungsanalysen und - Audits

Wir überwachen kontinuierlich, ob durch betriebliche Veränderungen oder externe Einflüsse, Anpassungen der Verträge/Tarife sowie mögliche technische Veränderungen vorgenommen werden müssen. Bei grundlegenden Veränderungen der Energieverbrauchsstruktur, mindestens jedoch einmal jährlich, werden Wiederholungsanalysen erstellt. Unabhängig hiervon kann sich der Auftraggeber jederzeit in allen Energiefragen, die sich im Laufe des Beratungszeitraumes ergeben, an uns wenden. Dies betrifft insbesondere:

Neuanschlüsse, Erweiterungen, Reduzierungen, Stillegungen, Tarifänderungen und neue Technologien

Ständige Vergleiche gewährleisten die jeweils günstigsten Energiebezugskosten und eine fortlaufende Prüfung weiterer Optimierungsmöglichkeiten.

Die Dienstleistung gemäß vorgenanntem Umfang wird in Anlehnung an die VDI Richtlinie 3922 erbracht und wird stets unabhängig, ausschließlich dem Interesse der Mandanten dienend ausgeführt. (Herstellerneutralität)

7.0 Grundhonorar

Der Auftraggeber zahlt bei Auftragsannahme durch uns ein kleines Grundhonorar, das nach den gegebenen Voraussetzungen ermittelt und je nach Situation den betriebswirtschaftlichen Erfordernissen der Mandanten angepasst wird. Dieses Grundhonorar wird in voller Höhe mit allen erzielten Einsparungen verrechnet. (Amortisation).

7.1 Beteiligungshonorar

Nach Amortisation des Grundhonorars erhalten wir einen Erfolgsanteil von 50 % der von ihr veranlassten Einsparungen und Rückvergütungen für die Dauer des jeweilig vereinbarten Vertragszeitraumes.

Sollten die Energielieferanten freiwillig Preisnachlässe gewähren, die ohne Mitwirkung von uns zustande kamen, erhalten wir hiervon keine Beteiligung. Von Vorschlägen, die nicht durch uns unterbreitet wurden sowie Eigenmaßnahmen des Auftragsgebers, erhalten wir kein Beteiligungshonorar. Wir verpflichten uns, detaillierte und nachprüfbare Beteiligungshonorar - Rechnungen zu erstellen. Der Auftraggeber entscheidet allein über die Umsetzung von Einsparungsvorschlägen. Aus nichtverwirklichten Einsparungsvorschlägen ergeben sich für uns keine Beteiligungsansprüche.

8.0 Besondere Vereinbarungen

Der Auftrag umfasst alle Niederlassungen, Zweigbetriebe, Geschäftsstellen und Gebäude im Eigentum des Auftraggebers. Zukünftige Betriebe oder Immobilien werden im Rahmen des Vertrages für die kaufmännische Prüfung ohne zusätzliches Grundhonorar bearbeitet. Einsparungsbeteiligungen werden wie vertraglich beschrieben abgerechnet.

9.0 Erfolgsgarantie

Der Kunde hat die Möglichkeit den Rationalisierungsauftrag durch eine Absicherungsgarantie des Honorars, "Energie - Vollkasko - Vertrag" das unternehmerische Risiko auf ein Minimum von 0,5% der Jahresenergiesumme zu reduzieren. Wir verpflichten uns im Gegenzug das gezahlte Grundhonorar zu erstatten, wenn es nicht gelingt ausreichendes Einsparpotential aufzuzeigen.

Diese Dienstleistungsbeschreibung entspricht im wesentlichen dem Ablauf der Leistungen und beinhaltet alle kontinuierlichen, ganzheitlichen Leistungen wie: Controlling, Beratung, Informationen, Unterstützung und Hinweise in allen Energie- und Umweltfragen. Dem Auftraggeber entstehen keine Mehrkosten!

Für die Qualität unserer Leistungen garantieren wir.

Schenken auch Sie uns Ihr Vertrauen, treten Sie mit uns in Verbindung.

Wir halten uns stets zu Ihrer Verfügung

Ihre

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