| Dieser
Bericht ist auch Datei im Format *.pdf (110 kB) verfügbar unter
Energieberatung
Dienstleistungsbeschreibung
Der Auftraggeber erteilt uns den Auftrag zur Durchführung
von Energieaudits, Schwachstellenanalysen sowie ganzheitlichem Controlling
zur effizienteren Nutzung der Energie im Hinblick auf die allgemeine Wirtschaftlichkeit,
Tarife und Technik. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die hierfür
notwendigen Unterlagen wie Energiekostenrechnungen, Lieferverträge,
Korrespondenz etc. zur Verfügung zu stellen.
Allgemeines
Gegenstand des Auftrages ist die Rationalisierung
der Verbräuche und Kosten sowie die Unterstützung des Auftraggebers
im Hinblick auf einen effizienteren Energieeinsatz, auf die Optimierung
der Verbrauchsstruktur sowie die Minimierung der Energiekosten. Dies gilt
insbesondere für die Energiearten Strom, Erdgas, Fernwärme, Heizöl,
Wasser und Abwasser. Weitere Energiearten können erfasst werden. Im
Rahmen des Auftrages verpflichten wir uns zu folgender Dienstleistung:
1.0 Konzepterstellung
Zur Durchführung dieses Auftrages werden wir
nach Erhalt der Unterlagen die interne Bearbeitung vorbereiten und den
jeweiligen Projektleiter/Koordinator bestimmen. Wir erhalten vom Auftraggeber
Vollmacht zum Verhandeln mit dessen Energieversorgern. Auf Wunsch können
auch gemeinsame Verhandlungen geführt werden.
2.0 Ermittlung des IST-Zustandes
Wir führen die Erfassung des Energieverbrauches
sowie der Energiedaten und Energiekosten zur Festlegung der Abnahmestruktur
durch. Der Auftraggeber stellt hierzu die erforderlichen Kosten- und Verbrauchsbelege,
die Energielieferverträge oder Tarifvereinbarungen und die Korrespondenz
mit den Energielieferanten zur Verfügung.
2.1 Betriebsaufnahme
Vorort erfolgt eine Bestandsaufnahme in technischer
sowie nutzungstechnischer Hinsicht zwecks Ermittlung der Schwachstellen.
Die für die Auswertung erforderlichen Daten und ggfs. Messungen werden
aufgenommen oder vervollständigt.
2.2 Auswertung
Alle Aufzeichnungen und Unterlagen werden auf wirtschaftliche,
technische und kaufmännische Auswirkungen überprüft. Die
in diesem Zusammenhang gewonnenen Erkenntnisse werden vertraulich behandelt
und sind nur für den Auftraggeber und uns bestimmt. Der Auftraggeber
verpflichtet sich, unsere Ausarbeitungen vertraulich zu behandeln und nicht
an Dritte weiter zugeben.
2.3 Rückerstattung
Aufgrund der Verbrauchs- und Kostenstruktur und unter
Berücksichtigung der technischen Gegebenheiten vor Ort wird die Möglichkeit
der EVU-Rückerstattung ermittelt. Hierfür können im Bedarfsfall
auch weiter zurückliegende Zeiträume untersucht werden.
3.0 Energieaudit
Die durch die unterschiedlichen Untersuchungen gewonnenen
Erkenntnisse werden in einem Analysebericht zusammengefasst und als Maßnahmenkatalog
überreicht. Dieser Analysebericht stellt den jeweiligen
IST-Zustand
dar und enthält eine genaue Aufstellung der erforderlichen Maßnahmen
zur Reduzierung der Energiekosten mit den dazu notwendigen Wirtschaftlichkeitsberechnungen
und Amortisationszeiten. Anhand dieser Fakten kann der Auftraggeber die
durchzuführenden Kostensenkungsmaßnahmen überwachen und
Prioritäten setzen.
4.0 Realisierung und Umsetzung der Kostensenkungsmassnahrnen
Bei Einsparungspotentialen, die eine ausreichende
Wirtschaftlichkeit erkennen lassen, werden erforderlichenfalls Nachuntersuchungen
zur Prüfung der technischen Anwendbarkeit durchgeführt. In Absprache
mit dem Auftraggeber führen wir die notwendigen Verhandlungen mit
Energieversorgern, Kartell- und Preisaufsichtsbehörden, Ministerien
und Zweckverbänden, Herstellern und Installationsfirmen.
Wenn der Auftraggeber es wünscht, kann er die
entsprechenden Verhandlungen selbst führen. Wir stellen ihm in diesem
Fall die erforderlichen Unterlagen, Ausarbeitungen, Briefentwürfe
etc. zur Verfügung.
4.1 Reduzierung der Investitionskosten
Zur Vermeidung von Fehlinvestitionen und überhöhter
Folgekosten beraten wir hinsichtlich der korrekten Dimensionierung und
bestmöglicher Wirtschaftlichkeit geplanter (anhand bereits vorhandener
Planungsunterlagen) und bestehender Anlagen. So z. B.: EVU-Einspeisungen,
Eigenstromerzeugungen, Blockheizkraftwerke, Drucklufterzeugungsanlagen,
Kompensationsanlagen, Transformatoren, Mess-, Steuer- und Regelanlagen,
Notstromanlagen, Beleuchtungsanlagen, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen,
Kälteanlagen, Wärmeerzeugungsanlagen.
4.2 Reduzierung der Betriebskosten
Untersuchung von Maßnahmen zur Verbrauchsminderung
wie z. B.: Lastspitzensteuerung, Blindstromkompensation, Einsatz von Energiekontrollsystemen,
Energiespeicherung, zentrale Leittechnik (ZLT), zweckmäßige
Auswahl von Leuchtmitteln, Eigenerzeugungsanlagen, Erhöhung von Ausnutzungs-
und Wirkungsgraden, Unterstützung bei der Sanierung von Wärmeerzeugungsanlagen,
Wärmerückgewinnungspotentiale aufzeigen, Übertragungsverluste
aufspüren, Einsatz neuer Energiespartechniken.
5.0 Tarifgestaltung
Rückwirkend, ab Beginn des vergangenen Kalenderjahres
wird die vertragskonforme Abrechnung des Energiebezuges geprüft. Weiterhin
prüfen wir, ob Preiserhöhungen bzw. Preisreduzierungen gemäß
den gültigen Bestimmungen korrekt durchgeführt wurden. Sollten
Ansatzpunkte für Möglichkeiten von günstigeren Abrechnungen
oder Rückerstattungen gegeben sein, so werden wir die Verhandlungen
mit den Energielieferanten aufnehmen, um diese durchzusetzen.
5.1 Maßnahmen
Bei betrieblichen Erweiterungen oder Neuplanungen
überprüfen wir, ob Anschlusskosten sowie Netzkostenbeiträge
und Baukostenzuschüsse angemessen sind und korrekt nach den technischen
Gegebenheiten und vertraglichen Vereinbarungen angesetzt wurden.
6.0 Wiederholungsanalysen und - Audits
Wir überwachen kontinuierlich, ob durch betriebliche
Veränderungen oder externe Einflüsse, Anpassungen der Verträge/Tarife
sowie mögliche technische Veränderungen vorgenommen werden müssen.
Bei grundlegenden Veränderungen der Energieverbrauchsstruktur, mindestens
jedoch einmal jährlich, werden Wiederholungsanalysen erstellt.
Unabhängig hiervon kann sich der Auftraggeber
jederzeit in allen Energiefragen, die sich im Laufe des Beratungszeitraumes
ergeben, an uns wenden. Dies betrifft insbesondere:
Neuanschlüsse, Erweiterungen, Reduzierungen,
Stillegungen, Tarifänderungen
und
neue Technologien
Ständige Vergleiche gewährleisten die jeweils
günstigsten Energiebezugskosten und eine fortlaufende Prüfung
weiterer Optimierungsmöglichkeiten.
Die Dienstleistung gemäß vorgenanntem
Umfang wird in Anlehnung an die VDI Richtlinie 3922 erbracht und wird stets
unabhängig, ausschließlich dem Interesse der Mandanten dienend
ausgeführt. (Herstellerneutralität).
7.0 Grundhonorar
Der Auftraggeber zahlt bei Auftragsannahme durch
uns ein kleines Grundhonorar, das nach den gegebenen Voraussetzungen ermittelt
und je nach Situation den betriebswirtschaftlichen Erfordernissen der Mandanten
angepasst wird.
Dieses Grundhonorar wird in voller Höhe mit
allen erzielten Einsparungen verrechnet. (Amortisation).
7.1 Beteiligungshonorar
Nach Amortisation des Grundhonorars erhalten wir
einen Erfolgsanteil von 50 % der von ihr veranlassten Einsparungen und
Rückvergütungen für die Dauer des jeweilig vereinbarten
Vertragszeitraumes.
Sollten die Energielieferanten freiwillig Preisnachlässe
gewähren, die ohne Mitwirkung von uns zustande kamen, erhalten wir
hiervon keine Beteiligung. Von Vorschlägen, die nicht durch uns unterbreitet
wurden sowie Eigenmaßnahmen des Auftragsgebers, erhalten wir kein
Beteiligungshonorar. Wir verpflichten uns, detaillierte und nachprüfbare
Beteiligungshonorar - Rechnungen zu erstellen.
Der Auftraggeber entscheidet allein über die
Umsetzung von Einsparungsvorschlägen. Aus nichtverwirklichten Einsparungsvorschlägen
ergeben sich für uns keine Beteiligungsansprüche.
8.0 Besondere Vereinbarungen
Der Auftrag umfasst alle Niederlassungen, Zweigbetriebe,
Geschäftsstellen und Gebäude im Eigentum des Auftraggebers. Zukünftige
Betriebe oder Immobilien werden im Rahmen des Vertrages für die kaufmännische
Prüfung ohne zusätzliches Grundhonorar bearbeitet. Einsparungsbeteiligungen
werden wie vertraglich beschrieben abgerechnet.
9.0 Erfolgsgarantie
Der Kunde hat die Möglichkeit den Rationalisierungsauftrag
durch eine Absicherungsgarantie des Honorars, "Energie - Vollkasko - Vertrag"
das unternehmerische Risiko auf ein Minimum von 0,5% der Jahresenergiesumme
zu reduzieren. Wir verpflichten uns im Gegenzug das gezahlte Grundhonorar
zu erstatten, wenn es nicht gelingt ausreichendes Einsparpotential aufzuzeigen.
Diese Dienstleistungsbeschreibung entspricht im wesentlichen
dem Ablauf der Leistungen und beinhaltet alle kontinuierlichen, ganzheitlichen
Leistungen wie: Controlling, Beratung, Informationen, Unterstützung
und Hinweise in allen Energie- und Umweltfragen. Dem Auftraggeber entstehen
keine Mehrkosten!
Für die Qualität
unserer Leistungen garantieren wir.
Schenken auch Sie
uns Ihr Vertrauen, treten Sie mit uns in Verbindung.
Wir halten uns stets
zu Ihren Diensten
Ihre
GLOBAL ENGINEERING |