Deutsche Ingenieurkammern

 

Die Ingenieurkammern der deutschen Bundesländer sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und sind auf Bundesebene zur Bundesingenieurkammer e.V. zusammengeschlossen. 

Die zentrale Aufgabe der Landesingenieurkammern ist es, die beruflichen Belange der Ingenieure zu wahren und die Erfüllung der beruflichen Pflichten zu überwachen. 

Die Bundesingenieurkammer koordiniert die bundesrelevante Arbeit der Länderingenieurkammern, sie setzt sich für diese bei der Bundesregierung, im Bundestag, im Bundesrat und bei der Europäischen Kommission für die ordnungs- und wirtschaftspolitischen Interessen der Ingenieure ein, und fördert die Akzeptanz der Technik in unserer Gesellschaft.

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