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Die Ingenieurkammern der deutschen Bundesländer
sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und sind auf Bundesebene
zur Bundesingenieurkammer e.V. zusammengeschlossen.
Die zentrale Aufgabe der Landesingenieurkammern
ist es, die beruflichen Belange der Ingenieure zu wahren und die Erfüllung
der beruflichen Pflichten zu überwachen.
Die Bundesingenieurkammer koordiniert die
bundesrelevante Arbeit der Länderingenieurkammern, sie setzt sich
für diese bei der Bundesregierung, im Bundestag, im Bundesrat und
bei der Europäischen Kommission für die ordnungs- und wirtschaftspolitischen
Interessen der Ingenieure ein, und fördert die Akzeptanz der Technik
in unserer Gesellschaft.
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