Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordination

 
Warum muss es Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren geben?

Die Bauwirtschaft hat die schlechteste Unfallbilanz. In Deutschland ist die Unfallhäufigkeit mehr als doppelt so hoch wie im Durchschnitt der gewerblichen Wirtschaft. Unfälle auf Baustellen haben meist schwerere Folgen als Unfälle in anderen Wirtschaftszweigen. 
Um Leben und Gesundheit der Beschäftigten auf Baustellen zu schützen, muss mehr getan werden. Dafür tragen private und öffentliche Bauherren als Veranlasser eines Bauvorhabens die oberste Verantwortung für das gesamte Bauvorhaben. Deshalb sind sie Adressaten der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung). 
Diese Verordnung hat das Ziel, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen wesentlich zu verbessern. Dem dient u.a. die in § 3 enthaltene Verpflichtung für den Bauherrn, in bestimmten Fällen einen oder mehrere Koordinatoren zu bestellen. Es obliegt dem Bauherren, fachlich und persönlich geeignete Koordinatoren auszuwählen.

Hand

Wann muss ein Koordinator bestellt werden? 

Der Bauherr hat je nach Art und Umfang des Bauvorhabens einen, gegebenenfalls auch mehrere Koordinatoren für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung zu bestellen, wenn zu erwarten ist, dass auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden. Die Größe des Bauvorhabens spielt dabei keine Rolle; entscheidend ist, ob Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden. 

Der Einsatz von Nachunternehmern, d.h. von Firmen, die Teilleistungen, beispielsweise die Elektroinstallation, im Rahmen des Gesamtbauvorhabens selbständig ausfahren, bedeutet das Vorhandensein mehrerer Arbeitgeber. 

Die Bestellung muss so rechtzeitig Erfolg Warum muss es Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren geben?

Die Bauwirtschaft hat die schlechteste Unfallbilanz. In Deutschland ist die Unfallhäufigkeit mehr als doppelt so hoch wie im Durchschnitt der gewerblichen Wirtschaft. Unfälle auf Baustellen haben meist schwerere Folgen als Unfälle in anderen Wirtschaftszweigen. 

Baustelle

Um Leben und Gesundheit der Beschäftigten auf Baustellen zu schützen, muss mehr getan werden. Dafür tragen private und öffentliche Bauherren als Veranlasser eines Bauvorhabens die oberste Verantwortung für das gesamte Bauvorhaben. Deshalb sind sie Adressaten der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung).

Diese Verordnung hat das Ziel, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen wesentlich zu verbessern. Dem dient u.a. die in § 3 enthaltene Verpflichtung für den Bauherrn, in bestimmten Fällen einen oder mehrere Koordinatoren zu bestellen. Es obliegt dem Bauherren, fachlich und persönlich geeignete Koordinatoren auszuwählen  . 
 

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