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Warum muss es
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren geben?
Die Bauwirtschaft
hat die schlechteste Unfallbilanz. In Deutschland ist die Unfallhäufigkeit
mehr als doppelt so hoch wie im Durchschnitt der gewerblichen Wirtschaft.
Unfälle auf Baustellen haben meist schwerere Folgen als Unfälle
in anderen Wirtschaftszweigen.
Um Leben und Gesundheit
der Beschäftigten auf Baustellen zu schützen, muss mehr getan
werden. Dafür tragen private und öffentliche Bauherren als Veranlasser
eines Bauvorhabens die oberste Verantwortung für das gesamte Bauvorhaben.
Deshalb sind sie Adressaten der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz
auf Baustellen (Baustellenverordnung).
Diese Verordnung
hat das Ziel, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf
Baustellen wesentlich zu verbessern. Dem dient u.a. die in § 3 enthaltene
Verpflichtung für den Bauherrn, in bestimmten Fällen einen oder
mehrere Koordinatoren zu bestellen. Es obliegt dem Bauherren, fachlich
und persönlich geeignete Koordinatoren auszuwählen.
Wann muss ein
Koordinator bestellt werden?
Der Bauherr hat je
nach Art und Umfang des Bauvorhabens einen, gegebenenfalls auch mehrere
Koordinatoren für die Planung der Ausführung sowie für die
Ausführung zu bestellen, wenn zu erwarten ist, dass auf der Baustelle
Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden. Die Größe
des Bauvorhabens spielt dabei keine Rolle; entscheidend ist, ob Beschäftigte
mehrerer Arbeitgeber tätig werden.
Der Einsatz von Nachunternehmern,
d.h. von Firmen, die Teilleistungen, beispielsweise die Elektroinstallation,
im Rahmen des Gesamtbauvorhabens selbständig ausfahren, bedeutet das
Vorhandensein mehrerer Arbeitgeber.
Die Bestellung muss
so rechtzeitig Erfolg Warum muss es Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren
geben?
Die Bauwirtschaft
hat die schlechteste Unfallbilanz. In Deutschland ist die Unfallhäufigkeit
mehr als doppelt so hoch wie im Durchschnitt der gewerblichen Wirtschaft.
Unfälle auf Baustellen haben meist schwerere Folgen als Unfälle
in anderen Wirtschaftszweigen.
Um Leben und Gesundheit
der Beschäftigten auf Baustellen zu schützen, muss mehr getan
werden. Dafür tragen private und öffentliche Bauherren als Veranlasser
eines Bauvorhabens die oberste Verantwortung für das gesamte Bauvorhaben.
Deshalb sind sie Adressaten der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz
auf Baustellen (Baustellenverordnung).
Diese Verordnung
hat das Ziel, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf
Baustellen wesentlich zu verbessern. Dem dient u.a. die in § 3 enthaltene
Verpflichtung für den Bauherrn, in bestimmten Fällen einen oder
mehrere Koordinatoren zu bestellen. Es obliegt dem Bauherren, fachlich
und persönlich geeignete Koordinatoren auszuwählen .
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