Sicherheits-/Gesundheitsschutzkoordination


Warum muss es Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination geben?

Die Bauwirtschaft hat die schlechteste Unfallbilanz. In Deutschland ist die Unfallhäufigkeit mehr als doppelt so hoch wie im Durchschnitt der gewerblichen Wirtschaft. Unfälle auf Baustellen haben meist schwerere Folgen als Unfälle in anderen Wirtschaftszweigen. Um Leben und Gesundheit der Beschäftigten auf Baustellen zu schützen, muss mehr getan werden. Dafür tragen private und öffentliche Bauherren als Veranlasser eines Bauvorhabens die oberste Verantwortung für das gesamte Bauvorhaben. Deshalb sind sie Adressaten der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung).Diese Verordnung hat das Ziel, Sicherheit und Gesundheitsschutz der beschäftigten auf Baustellen wesentlich zu verbessern. Dem dient u.a. die in §3 enthaltene Verpflichtung für den Bauherren in bestimmten Fällen einen oder mehrere Koordinatoren zu bestellen. Es obliegt dem Bauherren fachlich und persönlich geeignete Koordinatoren auszuwählen. Der Bauherr hat je nach Art und Umfang des Bauvorhabens einen gegebenenfalls Koordinatoren für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung zu bestellen, wenn zu erwarten ist, dass auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden. Die Größe des Bauvorhabens spielt dabei keine Rolle; entscheidend ist ob Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden. Der Einsatz von Nachunternehmern, d.h. von Firmen, die Teilleistungen, beispielsweise die Elektroinstallation, im Rahmen des Gesamtbauvorhabens selbständig ausfahren, bedeutet das Vorhandensein mehrer Arbeitgeber.

Warum muss ein Koordinator bestellt werden?

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SieGeKo) wird vom Bauherrn für Baustellen bestellt, sofern beschäftigte mehrerer Unternehmer (Gewerke) auf der Baustelle tätig werden.
Der SieGe-Koordinator übernimmt nach § 3 der BaustellV (
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.) Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben.
Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen. Der Bauherr wird durch die Bestellung eines geeigneten Koordinators nicht von seiner Verantwortung entbunden, seine Verpflichtungen nach BaustellV zu erfüllen (§ 3 Abs. 1a BaustellV).

Ausbildung des SiGe-Koordinators

Geeigneter Koordinator im Sinne der RAB ist, wer über ausreichende

  • baufachliche Kenntnisse als Architekt oder Ingenieur verfügt. Bei Planungs- und Baumaßnahmen geringen bis mittleren Umfangs genügt u.U. die Qualifikation zum staatl. gepr. Techniker oder Meister (Fachoberschule). Eine baubezogene Erstausbildung (Lehre) reicht nicht aus.

  • arbeitsschutzfachliche Kenntnisse und

  • Koordinatorenkenntnisse sowie

  • mindestens zweijährige berufliche Erfahrung

verfügt, wie sie in RAB 30 aufgeführt sind (siehe dazu auch die Einstufung von Planungs- und Baumaßnahmen in Anlage A zur RAB 30). Die Ausbildungsinhalte zum Erwerb der arbeitsschutzfachlichen und speziellen Koordinatorenkenntnisse sind in den Anlagen B und C zur RAB 30 beschrieben und können bei qualifizierten Lehrgangsträgern erworben werden. Die Lehrgänge umfassen mindestens 32 Lehreinheiten, bei bestandener Prüfung wird ein Zertifikat erteilt. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen jedoch, dass eine Ausbildung nach RAB 30 in der Regel nicht ausreichend ist. Ein guter Sicherheits-Koordinator benötigt sehr umfangreiche arbeitsschutzfachliche Kenntnisse sowie soziale Kompetenz. Diese Inhalte werden jedoch in einer Ausbildung nach RAB 30 nur in sehr eingeschränktem Umfang bzw. gar nicht vermittelt. Daher ist es sinnvoll, z. B. zusätzlich die Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit zu erwerben.

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